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Bürgergeld beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bürgergeld beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort Altona. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort Altona

Behringstraße 122, 22763 Hamburg

Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort Barmbek

Oberaltenallee 40, 22081 Hamburg

Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort Bergedorf

Ludwig-Rosenberg-Ring 41, 21031 Hamburg

Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort Billstedt

Billstedter Hauptstraße 44-48, 22111 Hamburg

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei.

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel • Nachweise über Einkommen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Leistungsbescheide) • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge oder Wertpapiere) • Nachweise über laufende Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag oder Versicherungsunterlagen) • Nachweise über früheren Leistungsbezug (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen: • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe) • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber) beziehungsweise Gehaltsabrechnungen

Voraussetzungen

• Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht. • Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könnten. • Sie sind hilfebedürftig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können und kein Geld von anderen Stellen (zum Beispiel Wohngeld) oder Personen (zum Beispiel Unterhalt) bekommen. Je nach Lage Ihres Falls können weitere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie.

So läuft es ab

• Bei Bedarf nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und besprechen Ihr Anliegen. • Sie reichen Ihren Antrag online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie zum ersten Mal Bürgergeld beantragen und alle notwendigen Unterlagen und Informationen mit Ihrem Antrag einreichen, dauert die Bearbeitung circa 14 Tage.

Gut zu wissen

Das Bürgergeld ist eine Unterstützung vom Staat, wenn Sie keine Arbeit haben oder zu wenig verdienen, um davon leben zu können. Mit dem Bürgergeld können Sie Miete, Essen, Kleidung und andere Dinge zum Leben bezahlen. Gleichzeitig werden Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildungen unterstützt. Das Ziel ist, dass Sie wieder Arbeit finden oder besser mit Ihrem Geld auskommen können. Die zuständige Stelle hilft Ihnen dabei mit Beratung, Schulungen oder Weiterbildungen. Das Bürgergeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Wieviel Bürgergeld Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation, Ihren Wohnkosten, Ihrem Einkommen und Vermögen sowie den Personen, mit denen Sie zusammenleben, ab.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bürgergeld beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Jobcenter team.arbeit.hamburg - Standort Altona, Behringstraße 122, 22763 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bürgergeld beantragen“ in Hamburg online?
Für Hamburg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst; die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026. Bisher erlassene Bescheide bleiben inhaltlich weiter gültig, und alle Formulare und Online-Services können weiter verwendet werden.
Wirkt der Antrag rückwirkend?
Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird (§ 37 SGB II). Für Zeiten davor werden keine Leistungen erbracht — warten Sie mit der Antragstellung daher nicht bis zum Folgemonat.
Kann ich den Antrag online stellen?
Ja. Sie können den Antrag auf Grundsicherungsgeld online bei Ihrem Jobcenter stellen; die Bundesagentur für Arbeit bietet dafür einen eigenen Online-Zugang an. Alternativ ist die Antragstellung weiterhin vor Ort im Jobcenter möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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