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Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen in Hamburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen erledigen Sie in Hamburg bei: Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Bauprüfung-Verwaltungsabteilung.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hamburg.

Zuständige Stelle in Hamburg

Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Bauprüfung-Verwaltungsabteilung

Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg

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Nagelsweg 37-39, 20097 Hamburg

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Jessenstraße 1-3, 22767 Hamburg

Bezirksamt Bergedorf - Bauprüfung · Hamburg

Wentorfer Straße 38a, 21029 Hamburg

Gebühren (amtlich)

Mindestgebühr 150 €

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Benötigte Unterlagen

• Aufteilungspläne (2fach) • Gegebenenfalls: Bereits vorliegende Mitteilungen oder Bescheide Die Unterlagen müssen mit den genehmigten Bauvorlagen der letzten Baugenehmigung übereinstimmen.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Immobilie in einzelne, rechtlich voneinander getrennte Räumlichkeiten (zum Beispiel Wohneinheiten) aufteilen möchten, benötigen Sie eine so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Sie müssen die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt Ihnen die zuständige Stelle, dass eine Räumlichkeit baulich hinreichend von anderen Räumen abgeschlossen ist. Die Bescheinigung ist erforderlich, um zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus in mehrere Eigentumswohnungen aufzuteilen und dann verkaufen zu können. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ebenfalls für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch notwendig. Zu einer in sich abgeschlossenen Räumlichkeit können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören (zum Beispiel Abstellräume im Keller, Stellplätze sowie außerhalb des Gebäudes liegende Teile des Grundstücks wie Terrassen und Gartenflächen).

So läuft es ab

• Sie stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag und reichen diesen zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach. • Bei vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie eine schriftliche Bescheinigung.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Gut zu wissen

Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Häufige Fragen

Was kostet „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Hamburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Mindestgebühr 150 €
Wo kann ich „Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen“ in Hamburg erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Bauprüfung-Verwaltungsabteilung, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wofür brauche ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungs- oder Teileigentum: Der Eintragungsbewilligung für das Grundbuch sind ein von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehener Aufteilungsplan und eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen, dass die Voraussetzungen der Abgeschlossenheit nach § 3 Abs. 3 WEG vorliegen (§ 7 Abs. 4 WEG). Ohne diese Unterlagen kann das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher nicht anlegen — die Bescheinigung ist damit Voraussetzung für den einzelnen Verkauf von Eigentumswohnungen.
Was ist der Aufteilungsplan?
Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teile ersichtlich sind (§ 7 Abs. 4 WEG). Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume und Teile des Grundstücks müssen darin mit derselben Nummer gekennzeichnet sein.
Wann gilt eine Wohnung als abgeschlossen?
Maßgeblich ist § 3 Abs. 3 WEG: Sondereigentum soll nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind; Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksteile müssen durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA) sind Wohnungen abgeschlossen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind — etwa durch Wände und Decken — und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Die Prüfung nimmt die Baubehörde anhand Ihrer eingereichten Pläne vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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