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Bewohnerparkausweis beantragen in Gelsenkirchen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Gelsenkirchen bei: BÜRGERcenter an der Cranger Str. 262 - Referat 32/4 - Verkehrsordnung · Gelsenkirchen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 € / 10,20 € / 60,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Gelsenkirchen

BÜRGERcenter an der Cranger Str. 262 - Referat 32/4 - Verkehrsordnung · Gelsenkirchen

Cranger Straße 262, 45891 Gelsenkirchen

+492091693300

buergercenter@gelsenkirchen.de

BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus - Referat 32/4 - Verkehrsordnung · Gelsenkirchen

Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen

+492091693300

buergercenter@gelsenkirchen.de

BÜRGERcenter im Rathaus Buer - Referat 32/4 - Verkehrsordnung · Gelsenkirchen

Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen

+492091693300

buergercenter@gelsenkirchen.de

BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst - Referat 32/4 - Verkehrsordnung · Gelsenkirchen

Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen

+492091693300

buergercenter@gelsenkirchen.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. • Gültigkeitsdauer 1 Jahr: 30,00 €, für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen 10,20 € • Gültigkeitsdauer 2 Jahre: 60,00 € • Änderung/Zweitschrift: 6,00 € • In Ausnahmefällen; Gültigkeitsdauer bis zu 6 Monate: 10,20 €

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Benötigte Unterlagen

• aktueller Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist • bei Beantragung durch einen Vertreter • Vollmacht Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

• Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich • es ist kein Privatstellplatz vorhanden • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft. Wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, kann der Bewohnerparkausweis online beantragt werden: • Sie wohnen im Bewohnerparkgebiet. • Das Kfz, für das der Parkausweis ausgestellt werden soll, ist auf Sie als Halter zugelassen. • Sie haben im Umkreis von 200m zu Ihrer Wohnung weder eine Garage noch einen privaten Einstellplatz. • Sie möchten einen Parkausweis für 1 Kennzeichen beantragen. Sie können Ihren Bewohnerparkausweis hier online beantragen: Online-Antrag Bewohnerparkausweis In abweichenden Fällen (z.B. abweichender Halter, Ausweis für mehrere Kennzeichen) wenden Sie sich bitte an: sondernutzung@gelsenkirchen.de Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge Zur Beantragung von vergünstigten Bewohnerparkausweisen für Besitzer von Elektro-Fahrzeugen wenden Sie sich bitte per E-Mail unter sondernutzung@gelsenkirchen.de an uns. Bitte beachten Sie, dass vergünstigte Bewohnerparkausweise für Elektro-Fahrzeuge nur mit E-Kennzeichen ausgegeben werden.

So läuft es ab

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Gut zu wissen

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Bewohnerparkberechtigungen können wahlweise für 1 Jahr oder 2 Jahre erteilt werden. Halterinnen und Halter von Elektro-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen können 1-Jahres-Bewohnerparkausweise zu vergünstigten Konditionen beantragen.

Wie stehen die Gebühren in Gelsenkirchen im Vergleich?

Gelsenkirchen30,00 € / 10,20 € / 60,00 € / 6,00 €
Nordrhein-Westfalen6,00 € – 300,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Gelsenkirchen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. • Gültigkeitsdauer 1 Jahr: 30,00 €, für Elektro-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen 10,20 € • Gültigkeitsdauer 2 Jahre: 60,00 € • Änderung/Zweitschrift: 6,00 € • In Ausnahmefällen … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Gelsenkirchen erledigen?
Zuständig ist: BÜRGERcenter an der Cranger Str. 262 - Referat 32/4 - Verkehrsordnung · Gelsenkirchen, Cranger Straße 262, 45891 Gelsenkirchen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Gelsenkirchen online?
Für Gelsenkirchen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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