Wohngeld beantragen in Gelsenkirchen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Gelsenkirchen
Dienstgebäude Vattmannstraße - Referat 50 - Soziales · Gelsenkirchen
Vattmannstraße 2-8, 45879 Gelsenkirchen
+492091694208
wohngeldstelle@gelsenkirchen.de
Dienstgebäude Vattmannstraße - Referat 50 - Soziales · Gelsenkirchen
Vattmannstraße 2-8, 45879 Gelsenkirchen
wohngeldstelle@gelsenkirchen.de
Benötigte Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Beim Wohngeld handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete bzw. zur Belastung (Eigentum). Es handelt sich hierbei nicht um eine existenzsichernde Leistung, wie das Arbeitslosengeld II nach dem SGB II bzw. die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Voraussetzung für das Wohngeld ist daher, dass die antragstellendende Haushaltsgemeinschaft eigenes Einkommen oder Vermögen hat, mit dem sie sich ihren Lebensbedarf finanzieren kann. Wer existenzsichernde Leistungen erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Diese Personen haben nur dann einen Anspruch, wenn Einkommen erzielt wird und das vermeintlich gewährte Wohngeld höher ist, als die bisher erhaltenen Leistungen nach den Gesetzbüchern SGB II und SGB II. Menschen mit Vermögen können dagegen auch einen Anspruch auf Wohngeld haben. Erst ab einem Gesamtvermögen von 60.000 Euro für die erste Person und zusätzlichen 30.000 Euro für jede weitere Person des Haushalts würde ein Antrag abgelehnt werden.
So läuft es ab
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Gut zu wissen
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Ziel des Wohngeldes ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Dadurch werden insbesondere Menschen mit geringen Einkommen unterstützt – dazu zählen Familien, Alleinerziehende, sowie Rentnerinnen und Rentner, die knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Der Mehrbelastung durch die Inflation, insbesondere jedoch der Mehrbelastung durch die stark gestiegenen Energiepreise wurde durch eine Gesetzesreform Rechnung getragen, die ab Januar 2023 greift. Das neue Gesetz nimmt somit explizit die gestiegenen Heizkosten in den Fokus.
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Gelsenkirchen erledigen?
Geht „Wohngeld beantragen“ in Gelsenkirchen online?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in Gelsenkirchen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.