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Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch — Gebühr laut amtlicher Angabe: 32,90 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Harkortstr. 58, 44225 Dortmund

Mo, Di, Do 08:00-12:00, Mo, Di 13:30-16:00, Do 13:30-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 231 50-13332

bvst-hombruch@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Hörder Bahnhofstr. 16, 44263 Dortmund

Mo, Di, Do 08:00-12:00, Fr 07:00-12:00, Mo, Di 13:00-16:00, Do 13:00-18:00, Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 231 50-13332

bvst-hoerde@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund

+49 231 50-13332

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Brackel - Bürgerdienste Brackel

Niedersachsenweg 13 - 15, 44143 Dortmund

+49 231 50-13332

bvst-brackel@dortmund.de

Gebühren (amtlich)

• 32,90 € (Normalfall mit Direktversand) (Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Alte Papierführerscheine verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen, fälschungssicheren Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Plastikkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Seit 01.01.1999 gilt in Deutschland ein neues, an das EU-Recht angeglichene Fahrerlaubnisrecht. Die zwei wesentlichen Änderungen sind: • Einführung des EU-Führerscheines • Einführung der EU-einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen Der EU-Führerschein ist scheckkartengroß. Er wird bei Neuerteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis seit dem 01.01.1999 ausgegeben. Jede Dortmunder Bürgerin und jeder Dortmunder Bürger hat das Recht, ihren bzw. seinen alten grauen oder rosa Führerschein gegen einen EU-Führerschein umzutauschen. Ihr neuer EU-Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung in der Bundesdruckerei durch die Post zugestellt. Daher müssen Sie bereits bei der Antragstellung den bisherigen grauen oder rosa Führerschein abgeben bzw. befristen lassen. Falls Sie es wünschen, erhalten Sie für die Übergangszeit eine Ausnahmegenehmigung als Nachweis, dass Sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Sollte in Ihrem Fall eine Zustellung per Post nicht möglich sein, sprechen Sie die Sachbearbeitung bitte bei Antragsstellung an. Ihren alten Führerschein können Sie bis zur Aushändigung des EU-Führerscheins behalten. Alle bisherigen Führerscheinarten (der graue und der kleinere rosa Führerschein) bleiben zunächst weiterhin gültig und müssen nach wie vor von allen EU-Mitgliedsländern anerkannt werden. Bitte beachten Sie dabei die individuellen Fristen für den Tausch der Dokumente (siehe FAQ weiter unten).

Fristen

• Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben bei einem Umtausch des Dokuments bestehen.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?

Dortmund32,90 €
Nordrhein-Westfalen4,50 € – 51,60 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Dortmund?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 32,90 € (Normalfall mit Direktversand) (Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch, Harkortstr. 58, 44225 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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