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Reisepass beantragen in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch

Harkortstr. 58, 44225 Dortmund

Mo, Di, Do 08:00-12:00, Mo, Di 13:30-16:00, Do 13:30-18:00 · Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 231 50-13332

bvst-hombruch@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hörde - Bürgerdienste Hörde

Hörder Bahnhofstr. 16, 44263 Dortmund

Mo, Di, Do 08:00-12:00, Fr 07:00-12:00, Mo, Di 13:00-16:00, Do 13:00-18:00, Mi, Fr 07:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 231 50-13332

bvst-hoerde@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltung Brackel - Bürgerdienste Brackel

Niedersachsenweg 13 - 15, 44143 Dortmund

+49 231 50-13331

bvst-brackel@dortmund.de

Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Aplerbeck - Bürgerdienste Aplerbeck

Aplerbecker Marktplatz 21, 44287 Dortmund

+49 231 50-13332

bvst-aplerbeck@stadtdo.de

Gebühren (amtlich)

• Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre gültig) • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 70,00 € (10 Jahre gültig) • Expresszuschlag: 32,00 € • Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (max. 1 Jahr gültig) Die Gebühren werden bei der Beantragung des Dokuments erhoben. (EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger • Reisepass • vorläufiger Reisepass • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Kinderreisepass • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung

Voraussetzungen

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen. Der Reisepass • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt, • hat einen Chip und ist • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar. Reisepass für Kinder Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen. Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen. Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass? Diesen können Sie weiterverwenden, bis • die Gültigkeit ausläuft • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA). Zuständigkeiten Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen.

So läuft es ab

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben. • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger. • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind. • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen. • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

Gut zu wissen

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?

Dortmund37,50 € / 70,00 € / 32,00 € / 26,00 €
Nordrhein-Westfalen1,50 € – 124,00 €
Deutschland (10.078 Städte)1,50 € – 124,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in Dortmund?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 € (6 Jahre gültig) • Ab Vollendung des 24 Lebensjahres: 70,00 € (10 Jahre gültig) • Expresszuschlag: 32,00 € • Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (max. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch - Bürgerdienste Hombruch, Harkortstr. 58, 44225 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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