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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Dortmund: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Dortmund bei: Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 40,10 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Dortmund

Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

Südwall 2-4, 44137 Dortmund

+49 231 50-26555

fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

Gebühren (amtlich)

• Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Die minimale Gebühr für einen Ersatzführerschein beträgt 40,10 €. Diese erhöhen sich je nach Einzelfallkonstellation individuell (bspw. Direktversand, Verlängerung der C-Klassen, Ausstellung neue Fahrerkarte, Abgabe einer Versicherung an Eides statt etc.). Bitte erkundigen Sie sich für die konkrete Höhe der Gebühren direkt bei uns. (Zahlmöglichkeit mit EC-, Kredit- oder Debitkarte oder Barzahlung am Kassenautomaten)

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Benötigte Unterlagen

Bei Beschädigung • alter Führerschein • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto Bei Verlust oder Diebstahl • Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

Voraussetzungen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Um diesen Verlust zu melden, müssen Sie persönlich zur Führerscheinstelle kommen. Durch die Fahrerlaubnisbehörde wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, mit der Sie berechtigt sind, weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet. Außerdem berechtigt diese nicht zum Fahren im Ausland. Wird der Ersatzführerschein ausgestellt, verliert der alte Führerschein mit der Aushändigung seine Gültigkeit. Ihr neuer Kartenführerschein wird Ihnen nach der Fertigung durch die Bundesdruckerei per Post zugestellt.

Gut zu wissen

Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Wie stehen die Gebühren in Dortmund im Vergleich?

Dortmund40,10 €
Nordrhein-Westfalen1,50 € – 72,10 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Dortmund?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an. Die minimale Gebühr für einen Ersatzführerschein beträgt 40,10 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Dortmund erledigen?
Zuständig ist: Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine), Südwall 2-4, 44137 Dortmund. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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