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Gewerbe abmelden in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe abmelden erledigen Sie in Berlin bei: Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin

Fröbelstraße 17, 10405 Berlin

Mo 08:00-15:00 · Di 08:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 90295-6241

ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de

Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe · Berlin

Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin

Mo, Di 08:00-15:00 · Mi 07:00-14:30,10:30-18:00,07:00-14:30 (lt. OpenStreetMap)

(030) 9018-22010

ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de

Ordnungsamt · Berlin

Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin

(030) 90277-4889

ordnungsamt@ba-ts.berlin.de

Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf · Berlin

Sigmaringer Straße 1, 10713 Berlin

(030) 9029 - 29000

ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de

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Benötigte Unterlagen

• Gewerbeabmeldung Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeabmeldung. • Personaldokument Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister Eingetragene Firmen reichen bitte einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister als Nachweis der Vertretungsbefugnis mit ein.

Voraussetzungen

• Sie wollen Ihr bereits angemeldetes Gewerbe vollständig aufgeben, außerhalb von Berlin verlegen oder die Rechtsform ändern. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein, Kommanditgesellschaft auf Aktien). Vorzunehmen ist die Abmeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern bei: • Einzelgewerben: der Einzelgewerbetreibende, • Personengesellschaften (z.B. OHG, GbR): die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, • KG: jeder persönlich haftende Gesellschafter, die Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) • Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig vorzunehmen Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit Einstellung des Gewerbebetriebes, der Verlegung in eine andere Gemeinde (außerhalb Berlins), oder bei Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes vorzunehmen.

Gut zu wissen

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen selbstständigen Gewerbebetrieb mit örtlich festem Betriebssitz (im sogenannten „stehenden Gewerbe") aufgeben. Dies ist der Fall, wenn: • 1. Sie den Betrieb Ihres Gewerbes vollständig beenden bzw. einstellen möchten. • 2. Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort außerhalb der Gemeinde (außerhalb Berlins) verlegen . Melden Sie in diesem Fall Ihr Gewerbe bei der Gewerbebehörde am neuen Standort in der neuen Gemeinde an und teilen Sie dort mit, dass Ihr Gewerbe in Berlin abgemeldet werden soll. • 3. die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern . Melden Sie Ihr Gewerbe unter der bisherigen Rechtsform ab. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe mit einer Gewerbeanmeldung unter der neuen Rechtsform wieder an. Hinweise: • Bleibt Ihr Gewerbebetrieb bestehen und Sie möchten lediglich die teilweise Aufgabe einzelner gewerblicher Tätigkeiten mitteilen, können Sie dies freiwillig mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. (siehe „Weiterführende Informationen") • Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes bzw. einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde (bei Verlegung innerhalb Berlins) an einen neuen Standort verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung beim Ordnungsamt des neuen Betriebsstandortes.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Gewerbe abmelden“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe abmelden“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bin ich verpflichtet, mein Gewerbe abzumelden?
Ja. Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies nach § 14 Abs. 1 GewO der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen — also zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat.
Wer wird über meine Gewerbeabmeldung informiert?
Das Gewerbeamt leitet die Abmeldung an weitere Stellen weiter — unter anderem an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Registergericht (§ 14 Abs. 8 GewO). Sie müssen diese Stellen daher in der Regel nicht einzeln benachrichtigen.
Muss ich mein Gewerbe abmelden, wenn ich den Betrieb in eine andere Stadt verlege?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde ist am neuen Standort eine Gewerbeanmeldung erforderlich — eine bloße Ummeldung gibt es nur innerhalb derselben Gemeinde. Die Aufgabe des Betriebs am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO im Zusammenhang mit der Verlegung ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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