Eheschließung anmelden in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin - Eheregister (2. Etage)
Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin
Mo-Do 08:00-12:00,13:00-15:00 (lt. OpenStreetMap)
(030) 90298-0
standesamt@ba-fk.berlin.de
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
Alt-Lietzow 28, 10587 Berlin
(030) 9029-12249
heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Standesamt Lichtenberg / Eheregister · Berlin
Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin
(030) 115
Heiratsregister.standesamt@lichtenberg.berlin.de
Standesamt Marzahn-Hellersdorf · Berlin
Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
(030) 115
Gebühren (amtlich)
• 45,00 Euro: Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen Zusätzlich können dazu kommen: • 40,00 Euro: Eheschließung bei einem anderen Standesamt • 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten • 75,00 - 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume oder in den Außenstellen des Standesamtes • 12,00 Euro: Eheurkunde deutsch • 12,00 Euro: mehrsprachige/internationale Eheurkunde (Formul B) • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung Hinweis: Weitere Kosten können durch besondere Eheschließungsorte entstehen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Die Anmeldung können Sie vor Ort durch persönliche Vorsprache der Eheschließenden oder durch nur einen Partner mit Vollmacht vornehmen oder Sie melden die Eheschließung mittels Formular schriftlich per Post an. • Gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden • Erweiterte Bescheinigung aus dem Melderegister / Aufenthaltsbescheinigung • Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat, braucht sich um diese Bescheinigung nicht zu kümmern. Das Standesamt besorgt sich die erforderlichen Angaben eigenständig. • Wer seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Berlin hat, ist aufgefordert, sich diese Bescheinigung selber zu beschaffen. Weisen Sie bei der Beantragung das zuständige Bürger- beziehungsweise Einwohneramt darauf hin, dass der Familienstand in der Bescheinigung enthalten sein muss. Benötigt wird diese Bescheinigung ausschließlich von der Hauptwohnung, nicht von gegebenfalls vorhandenen Nebenwohnungen. Am Tag der Beantragung der Eheschließung darf dies maximal 14 Tage alt sein. • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil Die beglaubigte Kopie oder der beglaubigte Ausdruck des Geburtenresgisters erhalten Sie bei dem Standesamt, in dem Ort, in dem Sie geboren sind. Der Ort muss sich in Deutschland befinden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde. • Am Tag der Anmeldung darf das Register nicht älter als 6 Monate sein. • Ein Geburtsregister wird durch das jeweilige Geburtsstandesamt aktuell gefertigt.
Voraussetzungen
Wenn Sie heiraten möchten, melden Sie Ihre Eheschließung zuerst beim Standesamt an Ihrem Wohnort an. Danach können Sie in jedem Standesamt in Deutschland heiraten. Verfahrensablauf 1. Melden Sie die Eheschließung an. • Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache beider Eheschließenden vor Ort beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes. • Sollten Sie beide aus wichtigen Gründen am Erscheinen in dem Standesamt verhindert sein, können Sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden. • Wenn nur einer von Ihnen beiden aus wichtigen Gründen verhindert sein sollte, kann Ihre Partnerin oder Ihr Partner die Anmeldung allein vornehmen. Eine schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners ist dann notwendig. • Den Antrag auf Anmeldung können Sie frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin zur Eheschließung machen. 2. Das Standesamt prüft die Ehevoraussetzungen. Sie erhalten dann die Mitteilung, dass Sie die Eheschließung vornehmen können. 3. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitfensters dürfen Sie in jedem deutschen Standesamt heiraten.
Bearbeitungsdauer
• Deutsche Staatsangehörigkeit Sie haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an und sind in Deutschland geboren. • Dokumente in deutscher Sprache • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen"). • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen"). • Bei Urkunden, die im Original in Arabisch, Griechisch, Hebräisch oder Kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen. • Dokumente im Original Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen.
Gut zu wissen
Eheschließung anmelden - ohne Auslandsbeteiligung
Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?
| Berlin | 45,00 € / 40,00 € / 80,00 € / 150,00 € |
| Berlin | 6,00 € – 150,00 € |
| Deutschland (5.473 Städte) | 5,00 € – 500,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Eheschließung anmelden“ in Berlin?
Wo kann ich „Eheschließung anmelden“ in Berlin erledigen?
Wie lange gilt die Anmeldung der Eheschließung?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Eheschließung anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.