Personalausweis beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) · Berlin
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Gebühren (amtlich)
• 27,60 Euro: für den Personalausweis, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind • 46,00 Euro: für den Personalausweis, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind • 13,00 Euro zusätzlich: für den Personalausweis, wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist • 6,00 Euro zusätzlich: für die Erstellung des Passfotos vor Ort • 15,00 Euro zusätzlich: für den Direktversand
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Gebühr jetzt berechnenBenötigte Unterlagen
• 1 aktuelles, digitales biometrisches Passfoto (Neue Regelung ab 01.05.2025) • Biometrische Passfotos für Pass- und Ausweisdokumente dürfen nur noch direkt in den Behörden (Bürgerämtern) oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. • Gehören Sie als antragstellende Person einer Religionsgemeinschaft an, die nach ihren Regeln gehalten ist, in der Öffentlichkeit nicht ohne Kopfbedeckung zu erscheinen, müssen Sie dies bei der erstmaligen Beantragung glaubhaft machen. • Unsere Empfehlung für einen möglichst schnellen Ablauf: Lassen Sie das digitale und biometrische Foto für Babys und Kleinkinder unter 6 Jahren bereits vorab bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden anfertigen. Das Bürgeramt kann das Foto aus der Cloud abrufen. • Ihr altes Dokument (falls vorhanden) Falls Sie noch ein altes Dokument haben, bringen Sie dieses bitte mit, auch wenn es bereits abgelaufen oder entwertet ist. • Ihr gültiges Dokument (falls vorhanden) zum Beispiel • Ihr Personalausweis • Ihr alter Reisepass • ggf. Personenstandsurkunde Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, • falls Sie noch nie ein Dokument wie beispielsweise einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten, • falls Ihre Angaben zu Ihrer Person von den Daten abweichen, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein. • ggf. Einverständniserklärung und Ausweisdokument einer nicht anwesenden gesetzlichen Vertretung • Wenn Sie einen Personalausweis für Minderjährige beantragen wollen. • Soweit beide Elternteile sorgeberechtigt sind, nicht voneinander getrennt leben und ein Elternteil bei der Antragstellung nicht anwesend ist, muss eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden.
Voraussetzungen
• Deutsche Staatsangehörigkeit • Persönliche Vorsprache ist in jedem Fall erforderlich Die antragsstellende Person (auch Minderjährige) muss bei der Antragstellung anwesend sein. • Bei Minderjährigen vor Vollendung des 16. Lebensjahres: Der Antrag ist von der gesetzlichen Vertretung/ von den gesetzlichen Vertretern zu stellen. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein. (In der Regel sind die gesetzlichen Vertreter die Eltern.) • Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich) • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. • Ein Zweit-Wohnsitz (Nebenwohnsitz) in Berlin reicht aus, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall kostet das Dokument jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss (mehr unter „Gebühren“). • Personalausweis für in Berlin nicht gemeldete Personen, Touristen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland Wenn Sie • sich in Berlin aufhalten, aber keine feste Wohnung haben (für Wohnungslose), • oder sich vorübergehend in Berlin aufhalten und außerhalb von Berlin aktuell gemeldet sind, • oder sich aus touristischen Gründen in Berlin aufhalten, besteht ebenfalls die Möglichkeit, einen Personalausweis in Berlin zu beantragen. Die Dokumente können ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
• etwa 3 bis 4 Wochen • Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen. • Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführede Informationen").
Gut zu wissen
Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen. Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben. In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen: • Sie werden 16 Jahre alt. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt. • Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig. • Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben. • Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat. In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis: • Sie wurden von der Ausweispflicht befreit (mehr unter "Weiterführende Informationen"). • Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen (mehr unter "Weiterführende Informationen"). Gültigkeit des Personalausweises • 6 Jahre: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind • 10 Jahre: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind Verfahrensablauf • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises.
Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?
| Berlin | 27,60 € / 46,00 € / 13,00 € / 6,00 € |
| Berlin | 6,00 € – 46,00 € |
| Deutschland (10.078 Städte) | 4,50 € – 270,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
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Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Berlin?
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Berlin erledigen?
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.