Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
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Gebühren (amtlich)
• 26,50 Euro: Umtausch Kartenführerschein • 5,31 Euro: Direktversand des Kartenführerscheins direkt zu Ihnen nach Hause • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins (nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich) • 35,00 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis zzgl. Direktversand innerhalb Deutschlands • 42,10 Euro: für den Fahrerqualifikationsnachweis im Expressverfahren
Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!
Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.
Frist jetzt prüfenBenötigte Unterlagen
• Personalausweis bzw. Pass • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. • Kartenführerschein • ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz Wenn nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung ein Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) beantragt werden soll. (Bitte die Original-Bescheinigungen vorlegen, aber nur Kopien zum Antrag abgeben.) • Aufhebung der Sehhilfen-Auflage • Für die Aufhebung der Sehhilfen-Auflage ist im Rahmen des Umtauschs eines Führerscheines die Vorlage eines gültigen Sehtests erforderlich. • Bei Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D ist gemäß § 12 Abs. 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist zur Aufhebung der Sehhilfe-Auflagen eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 beizubringen.
Voraussetzungen
• Inhaber eines Kartenführerscheins • Hauptwohnsitz in Berlin Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. • Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Gut zu wissen
Ihr Name hat sich geändert, Ihr Führerschein wurde beschädigt oder Sie müssen keine Brille mehr tragen, weil sich Ihr Sehvermögen verbessert hat? Dann sollten Sie den Umtausch Ihres Kartenführerscheins beantragen. Der Kartenführerschein sollte auch umgetauscht werden, wenn sich die Schlüsselzahlen (Einschränkungen in der Fahrbefähigung) ändern, z.b. für • Inhaber einer zurzeit beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (SZ78), siehe "Informationen zur Schlüsselzahl 197 (Automatikregelung)" (unter „Weiterführende Informationen“). • Berufskraftfahrer/-innen, bei denen anstelle der Schlüsselzahl "95" nun der Fahrerqualifizierungsnachweis tritt, siehe "Hinweise zum Fahrerqualifizierungsnachweis" (unter „Weiterführende Informationen“). Desweiteren sind gemäß § 24a der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein aktueller EU-Norm umzutauschen . Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen. Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet. Pflichtumtausch Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.
Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?
| Berlin | 26,50 € / 5,31 € / 7,70 € / 35,00 € |
| Berlin | 5,31 € – 42,10 € |
| Deutschland (9.314 Städte) | 1,00 € – 55,05 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner
Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?
Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).
Häufige Fragen
Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Berlin?
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Berlin erledigen?
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.