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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Berlin bei: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Vorzugstermine · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 42,50 € / 10,00 € / 13,30 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Vorzugstermine · Berlin

Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin

Mo, Di 10:00-18:00 · Mi 08:30-15:00 · Do 07:30-15:00 · Fr 07:30-13:00 (lt. OpenStreetMap)

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

(030) 115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Ausbildungsbürgeramt (Alt-Hohenschönhausen) - Ausbildungsplätze 1 · Berlin

Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin

115

post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de

Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße · Berlin

Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin

(030) 115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Gebühren (amtlich)

• 42,50 Euro: Ersatzführerschein • 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins • 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein • 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten. Voraussetzung ist, dass der Name des Adressaten auf dem Briefkasten angegeben ist.) • 7,70 Euro: Expressherstellung des Führerscheins

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Ersatzführerschein nach Verlust/Diebstahl • Personalausweis oder Pass • 1 aktuelles, biometrisches Passfoto auf Papier Bitte bringen Sie ein Foto mit. Vor Ort werden keine Papierfotos gedruckt. • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren verlorenen Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland. • Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde. • Senden Sie die Karteikartenabschrift an: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Abt. IV - Fahrerlaubniswesen Sachgebiet IV C 21 Puttkamerstr. 16-18 10969 Berlin

Voraussetzungen

• Hauptwohnsitz in Berlin Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes bearbeitet werden. • Der verlorengegangene Führerschein war ein in Deutschland ausgestellter Führerschein • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Gut zu wissen

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin42,50 € / 10,00 € / 13,30 € / 5,31 €
Berlin5,31 € – 42,50 €
Deutschland (7.704 Städte)1,00 € – 72,10 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 42,50 Euro: Ersatzführerschein • 10,00 Euro: vorläufiger Führerschein bei gleichzeitiger Beantragung des Ersatzführerscheins • 13,30 Euro: vorläufiger Führerschein • 5,31 Euro: Direktversand des Führerscheins (Zustellung per Einschreiben/Einwurf in den … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt 2 (Lichtenberg) - Vorzugstermine · Berlin, Normannenstr. 1-2, 10367 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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