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Fischereischein beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Fischereiamt Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 18,00 € / 27,00 € / 9,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Fischereiamt Berlin

Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin

(030) 300 699-14

fischereiamt@senmvku.berlin.de

Gebühren (amtlich)

• 18,00 Euro: Fischereischein A für 1 Jahr • 27,00 Euro: Fischereischein A für 5 Jahre • 9,00 Euro: Verlängerung Fischereischein A für 1 Jahr • 13,50 Euro: Verlängerung Fischereischein A für 5 Jahre • 21,00 Euro jährlich: Fischereiabgabe für den Fischereischein A • 27,00 Euro: Fischereischein B für 5 Jahre • 13,50 Euro: Verlängerung Fischereischein B für 5 Jahre • 135,00 Euro jährlich: Fischereiabgabe für den Fischereischein B • 10,00 Euro: Fischereischein J für 1 Jahr • 5,00 Euro: Verlängerung Fischereischein J für 1 Jahr • 4,00 Euro jährlich: Fischereiabgabe für den Fischereischein J

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Fischereischeins Die Antragstellung kann persönlich zu den Öffnungszeiten oder durch einen Dritten mit einer Vollmacht und der Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers erfolgen. • Sportfischerprüfung oder Raubfischqualifikation Nachweis einer abgelegten Sportfischerprüfung oder Raubfisch- bzw. Salmonidenqualifikation im Original vor Inkrafttreten des Berliner Fischereischeinrechts. • Nachweis der Altanglerin/des Altanglers Vorlage eines vor dem 30. April 1995 ausgestellten Fischereischeins oder Mitgliedsausweises eines Anglerverbandes im Original. • Personalausweis oder Reisepass Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung nicht älter als ein Jahr. • Schülerausweis (Für Jugendliche ohne Personaldokument) Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises mit Einverständniserklärung und Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten sowie seiner Unterschrift auf dem Antragsformular. • Lichtbild Ein aktuelles Lichtbild für die Ausstellung eines Fischereischeins. • Anglerprüfung Nachweis der bestandenen Anglerprüfung nach Berliner Fischereischeinrecht oder vergleichbarer Prüfung eines anderen Bundeslandes im Original.

Voraussetzungen

Wenn Sie im Land Berlin angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein, den Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen können. Fischereischein A Wer seinen Hauptwohnsitz in Berlin hat und in den Berliner Gewässern angeln möchte, muss einen Berliner Fischereischein A beantragen. Um einen Fischereischein A zu erhalten, muss im Regelfall zuvor eine Anglerprüfung erfolgreich abgelegt werden Fischereischein B Dieser Schein ist Berufsfischern vorbehalten, die eine Berufsausbildung als Fischer oder eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben oder Personen, die mindestens zehn Jahre lang Erwerbsfischerei betrieben haben. Jugendfischereischein Wer 12 Jahre alt geworden ist und noch nicht 18 Jahre ist, kann ohne Anglerprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Der gilt ein Jahr. Jugendliche mit diesem Schein brauchen außerdem eine Angelkarte, eine Mitgliedschaft im Angelverein und einen Nachweis über die sachkundige Einweisung durch einen Fischereischein A- oder B-Inhaber, um mit der Friedfischangel zu fischen. Die Antragstellung kann persönlich zu den Öffnungszeiten oder durch einen Dritten mit einer Vollmacht und der Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Antragstellers erfolgen. Die Fischereiabgabe des Landes Berlin ist als Jahresmarke auch in vielen Angelgeschäften erhältlich (siehe unter Publikationen) und in den Berliner Fischereischein einzukleben. Ohne diese Abgabe ist der Fischereischein ungültig. Zusätzliche wichtige Hinweise: Neben dem gültigen Fischereischein ist eine Angelkarte von dem jeweiligen Gewässer mitzuführen. Die Angelkarte enthält Einschränkungen und Auflagen (bestimmte Fanggeräte in der angegebenen Anzahl, Beschaffenheit und Beköderung sowie Gewässerbegrenzung und geltende Angelzeiten), die jeweils auf die besonderen Verhältnisse des Gewässers bezogen sind.

Gut zu wissen

Fischereischein beantragen oder verlängern

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin18,00 € / 27,00 € / 9,00 € / 13,50 €
Berlin9,00 € – 135,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 18,00 Euro: Fischereischein A für 1 Jahr • 27,00 Euro: Fischereischein A für 5 Jahre • 9,00 Euro: Verlängerung Fischereischein A für 1 Jahr • 13,50 Euro: Verlängerung Fischereischein A für 5 Jahre • 21,00 Euro jährlich: Fischereiabgabe für den … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Fischereiamt Berlin, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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