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Bewohnerparkausweis beantragen in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Berlin bei: Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. · Berlin — Gebühr laut amtlicher Angabe: 20,40 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.

Zuständige Stelle in Berlin

Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. · Berlin

Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin

Mo-Do 08:00-12:00,13:00-15:00 (lt. OpenStreetMap)

115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Bürgeramt 1 (Kreuzberg) Yorckstraße · Berlin

Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin

(030) 115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee · Berlin

Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin

(030) 115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Bürgeramt 3 (Friedrichshain) Frankfurter Allee - Vorzugstermine · Berlin

Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin

(030) 115

buergeramt@ba-fk.berlin.de

Gebühren (amtlich)

20,40 Euro: Neuausstellung ("Verlängerung") eines Bewohnerparkausweises Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Neuausstellung („Verlängerung“) eines Bewohnerparkausweises Sie können den Antrag online stellen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone. • Bei Online-Antragstellung: Bitte halten Sie alle erforderlichen Dokumente und Nachweise zum Hochladen in den Formaten PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP bereit. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. • Bei schriftlicher Antragstellung per Post: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Bitte keine Geldbeträge oder Verrechnungsschecks mitsenden. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. • Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Die Unterschrift auf dem Antrag ist zwingend notwendig! Vor Ort ist derzeit nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Abstimmung mit den Bezirken eine Terminvergabe möglich. Bringen Sie dann zum Termin das vorab ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit. • Parkausweisnummer • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie) Eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) ist notwendig. Name und Anschrift der Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers, Fahrzeugart, die technisch zulässige Gesamtmasse sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs müssen daraus hervorgehen. • Bei schriftlicher Antragstellung oder vor Ort: Identitätsnachweis (in Kopie) • Die Kopie beider Seiten des Personalausweises dient als Nachweis der Meldeadresse. • Sofern als Identitätsnachweis ein Reisepass verwendet wird oder wenn der tatsächliche Wohnort nicht im Personalausweis eingetragen ist (z.B. bei einer Nebenwohnung), bitte zusätzlich zur Kopie des Personaldokumentes das Einverständnis zur behördlichen Einsichtnahme in das Melderegister oder alternativ eine aktuelle Meldebescheinigung einreichen bzw. mitbringen. • Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Zulassungsinhaber/in des Fahrzeugs sein: Nachweis, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde • z. B. durch schriftliche Erklärung des Zulassungsinhaberin oder des Zulassungsinhabers • Bei Mietwagen: Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde. • Bei Carsharing: Carsharing-Vertrag (in Kopie) • Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen.

Voraussetzungen

Wenn Ihr derzeiter Bewohnerparkausweises nur noch maximal 1 Monate gültig ist, können Sie eine Neuausstellung (umgangssprachlich „Verlängerung“) beantragen. Sie erhalten dann einen neu ausgestellten Bewohnerparkausweis, der gleich nach Ablauf Ihres vorherigen Ausweises gültig ist. • Mit einem Bewohnerparkausweis dürfen Sie in der genehmigten Parkzone für den Bewilligungszeitraum (kostenfrei) parken. Sie erhalten damit jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz. • Sie erhalten nur einen einzigen Bewohnerparkausweis für ein auf Sie als Zulassungsinhaberin oder Zulassungsinhaber zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW oder Motorrad). • Der Bewohnerparkausweis ist maximal zwei Jahre gültig. Sie können den Bewohnerparkausweis, wenn nötig, ändern lassen oder bei glaubhaftem Verlust einen Ersatz erhalten (siehe "Weiterführende Informationen"). Verfahrensablauf 1. Stellen Sie einen Antrag auf Neuausstellung ("Verlängerung") eines Bewohnerparkausweises. Das können Sie online erledigen, hilfsweise schriftlich per Post oder, in Ausnahmefällen, persönlich vor Ort in den bezirklichen Bürgerämtern der Parkzone. 2. Zahlen Sie die Gebühr direkt im Online-Antrag. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, erhalten Sie einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. 3. Die Behörde prüft Ihren Antrag. Den Parkausweis erhalten Sie anschließend per Post.

Bearbeitungsdauer

bis zu 4 Wochen Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen, kommt es zur Verzögerung der Bearbeitungszeit.

Fristen

• Sie sind Inhaber eines Parkausweises, dessen Gültigkeit in maximal 1 Monaten endet • Sie sind Bewohner/in einer Parkraumbewirtschaftungszone • Einen Anspruch hat, wer innerhalb der Parkzone meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. • In Berlin reicht die angemeldete Nebenwohnung. • Sie sind Zulassungsinhaber/in eines zugelassenen Fahrzeuges oder dürfen es nachweislich dauerhaft nutzen Das gilt auch für Mietwagen. • Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren Zahlen Sie elektronisch direkt im Online-Verfahren per Kreditkarte (Visa, Mastercard).

Gut zu wissen

Parkausweis für Bewohner verlängern

Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?

Berlin20,40 €
Berlin20,40 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Berlin?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 20,40 Euro: Neuausstellung ("Verlängerung") eines Bewohnerparkausweises Bei schriftlicher Beantragung erhalten Sie den Parkausweis und einen Gebührenbescheid mit Zahlungsaufforderung. An einigen Standorten ist nur eine Zahlung vor Ort möglich.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Berlin erledigen?
Zuständig ist: Bürgeramt 2.0 Ausbildungsbürgeramt Schlesische Str. · Berlin, Schlesische Straße 27A, 10997 Berlin. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Berlin online?
Für Berlin ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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