Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Berlin: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Berlin.
Zuständige Stelle in Berlin
Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6 · Berlin
Fröbelstraße 17, 10405 Berlin
Mo 08:00-15:00 · Di 08:00-18:00 · Mi 08:00-13:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-13:00 (lt. OpenStreetMap)
(030) 90295-6241
ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de
Ordnungsamt Mitte - Arbeitsgruppe Gewerbe · Berlin
Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Mo, Di 08:00-15:00 · Mi 07:00-14:30,10:30-18:00,07:00-14:30 (lt. OpenStreetMap)
(030) 9018-22010
ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
Ordnungsamt · Berlin
Tempelhofer Damm 165, 12099 Berlin
(030) 90277-4889
ordnungsamt@ba-ts.berlin.de
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf · Berlin
Sigmaringer Straße 1, 10713 Berlin
(030) 9029 - 29000
ordnungsamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Gebühren (amtlich)
84,00 bis 2.045,00 Euro je Aufwand
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34a der Gewerbeordnung Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular. • Personaldokument Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. • Sachkundenachweis IHK -Sachkundeprüfungsnachweis bzw. eine andere vergleichbare anerkannte Berufsqualifikation • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Zentrales Vollstreckungsportal) Auskünfte über Eintragungen sind online beim Zentralen Vollstreckungsportal der Länder zu beantragen. (siehe "Weiterführende Informationen") • Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis • Für Insolvenzverfahren von natürlichen Personen mit Wohnsitz in Berlin sind als Nachweis zwei Bescheinigungen erforderlich. Die erste Bescheinigung für Verbraucherinsolvenzverfahren können Sie bei Ihrem Wohnortgericht beantragen. Die zweite Bescheinigung für Regelinsolvenzverfahren erhalten Sie beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. • Für Insolvenzverfahren von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Betriebssitz in Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, zuständig. • Antragssteller mit Wohn-/Betriebssitz außerhalb Berlins informieren sich bitte über die jeweiligen Zuständigkeiten der Insolvenzgerichte über das zentrale Orts- und Gerichtsverzeichnis (siehe "Weiterführende Informationen"). • Bescheinigung in Steuersachen Unbedenklichkeitsbescheinigung des örtlich zuständigen Finanzamtes. • Berufshaftpflichtversicherung Bestätigung eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Bewachungsgewerbe. • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (z. B. GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
Voraussetzungen
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. Bewachung setzt eine aktive Obhutstätigkeit voraus (Beaufsichtigung oder Kontrolle). Die Obhut muss auf den Schutz von Personen vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit oder von Sachen gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung gerichtet sein. Die Obhut muss in menschlicher Tätigkeit bestehen. Die bloße Überwachung, eine Beobachtungs- oder Ermittlungstätigkeit (z.B. Detekteien) oder eine bloße Raumüberlassung (z.B. Schließfach) ist keine erlaubnispflichtige Bewachung. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a. • die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung, • der Veranstaltungsdienst, • die Fluggastkontrolle, • die Durchführung von Geld- und Werttransporten, • der Personenschutz oder • die Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken. Bewachungsunternehmer kann eine natürliche oder juristische Person sein. Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt. Verfahrensablauf • Die Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. • Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein.
Gut zu wissen
Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Wie stehen die Gebühren in Berlin im Vergleich?
| Berlin | 45,00 € |
| Berlin | 45,00 € |
| Deutschland (10.033 Städte) | 8,00 € – 900,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Berlin?
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Berlin erledigen?
Geht „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Berlin online?
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Weitere Behördengänge in Berlin:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.