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Pflegegrad beantragen in Worms: Gebühren, Unterlagen & Termin

Pflegegrad beantragen erledigen Sie in Worms bei: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - "Soziale Entschädigung". Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Worms

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - "Soziale Entschädigung"

06131 967-333

servicemailSGB14@lsjv.rlp.de

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Benötigte Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen: • Nachweis über vorübergehende Pflegebedürftigkeit aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen, zum Beispiel: • Krankenhausbericht • Therapiebericht • Ärztliche Atteste

Voraussetzungen

• Sie haben in Deutschland oder unter bestimmten Voraussetzungen im Ausland (§ 15 SGB XIV) eine gesundheitliche Schädigung aufgrund eines schädigenden Ereignisses erlitten. • Aus der Gesundheitsschädigung haben sich körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen ergeben, die zu einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit geführt haben. • Die Kosten für Ihren vorübergehenden Pflegebedarf werden nicht vollumfänglich von anderen Stellen, wie zum Beispiel der Pflegeversicherung oder Beihilfestellen, übernommen. • Die vorübergehende Pflege wird nicht im Arbeitgebermodell sichergestellt.

So läuft es ab

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise. Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen: • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren. • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können. • Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen. • Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht. • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück. • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird. • Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. • Sie haben auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen. • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Gut zu wissen

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses vorübergehend pflegebedürftig sind, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Eine vorübergehende Pflegedürftigkeit liegt vor, wenn Sie voraussichtlich bis zu sechs Monate in Ihrer Selbständigkeit oder Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Die Kosten für eine Pflege im Arbeitgebermodell können bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit nicht übernommen werden. Die Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit umfassen zum Beispiel Pflegesachleistungen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen oder stationäre Pflege. Sie können diese Leistungen erhalten, wenn • Sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere benötigen, und • Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Ihrers Ehepartners nicht ausreicht, um die für die vorübergehende Pflege benötigten Mittel aufzubringen. Die Kosten können erst dann übernommen werden, wenn die Leistungen von anderen Stellen, wie zum Beispiel gesetzlichen Pflegekassen, privaten Pflegeversicherungen oder Beihilfestellen nicht ausreichen. Grundsätzlich erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Pflegegrad beantragen“ in Worms erledigen?
Zuständig ist: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - "Soziale Entschädigung". Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Pflegegrad beantragen“ in Worms online?
Für Worms ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie läuft die Begutachtung für den Pflegegrad ab?
Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt (§ 18 Abs. 1 SGB XI). Bewertet wird die Selbständigkeit in mehreren Lebensbereichen wie Mobilität und Selbstversorgung; aus den Gesamtpunkten ergibt sich der Pflegegrad (§ 15 SGB XI).
Wie schnell muss die Pflegekasse über den Antrag entscheiden?
Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). In besonderen Situationen — etwa während eines Krankenhausaufenthalts — gelten verkürzte Fristen. Fordert die Pflegekasse Unterlagen an, ist die Frist so lange unterbrochen, bis diese eingegangen sind.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegebedürftige werden nach der Schwere der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit oder ihrer Fähigkeiten anhand eines Punktesystems in Pflegegrad 1 bis 5 eingeordnet (§ 15 SGB XI) — Pflegegrad 5 steht für die schwersten Beeinträchtigungen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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