Wohnsitz anmelden / ummelden in Worms: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Worms
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim
Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Mo 08:00-12:00 · Do, Fr 08:00-10:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 6241 33180
ov-horchheim@worms.de
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim
Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Mo 13:15-17:30 · Mi 12:15-15:00 · Fr 07:45-12:00 · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
06242 1446
ov-rheinduerkheim@worms.de
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen
Kirchgasse 7, 67549 Worms
+49 6241 594417
ov-neuhausen@worms.de
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim
Schlossstraße 48, 67551 Worms
06247 246
ov-pfeddersheim@worms.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen keine Gebühren an. Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden. Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.
Benötigte Unterlagen
• Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister) • Mindestens ein Identitätsnachweis: • Personalausweis • Vorläufiger Personalausweis • Ersatz-Personalausweis • Anerkannter und gültiger Pass • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs) • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Worms — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen. Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht. Der Wohnsitz ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anzumelden. Bei jeder Anmeldung, Ummeldung innerhalb von Worms, ist eine Bestätigung durch den Wohnungsgeber vorzulegen. Der Vordruck steht über Download zur Verfügung (siehe Downloads). Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer ist die Wohnungsgeberbescheinigung als Eigenerklärung abzugeben. Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich . Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich. Bei Minderjährigen: Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern. In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie haben Fragen?
So läuft es ab
• Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten. • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister). • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
Gut zu wissen
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge
Fortschritt
0 / 13 erledigt
Pflicht nach Einzug
Vor dem Umzug
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Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung
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Ummeldung in meiner Stadt →Häufige Fragen
Was kostet „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Worms?
Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Worms erledigen?
Geht „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Worms online?
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Weitere Behördengänge in Worms:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz anmelden / ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.