Einbürgerung beantragen in Worms: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Worms
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.14 Standesamt
Marktplatz 2, 67547 Worms
+49 6241 853-3434
standesamt@worms.de
Gebühren (amtlich)
Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse • wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung • wenn Siestudieren: aktuelle Studienbescheinigung • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten • wenn Sie selbstständig sind: • Gewerbeanmeldung, • aktueller Einkommenssteuerbescheid, • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung • Mietvertrag • Nachweis Krankenversicherungsschutz • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel: • Immobilienbesitz, • private Lebensversicherung oder • Rentenversicherung • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse, beispielsweise mit einem Zertifikat B1; • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils • bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab: • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie • Ihre Loyalitätserklärung • Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde beraten.
Voraussetzungen
Für die Ermessenseinbürgerung gelten folgende Mindestanforderungen: • Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben, Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, beispielsweise bei der Miteinbürgerung der Ehepartnerin oder des Ehepartners, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder minderjähriger Kinder. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel: • eine Niederlassungserlaubnis, oder • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel. • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. • Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte kann von der Voraussetzung der Unterhaltsfähigkeit abgesehen werden. • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus. • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. Das gilt beispielsweise nicht, wenn • Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. • Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung. • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse.
Gut zu wissen
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin beziehungsweise gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben. • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen, • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen. Für eine Ermessenseinbürgerung muss die zuständige Behörde im Einzelfall ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung feststellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können bei der Ermessenseinbürgerung folgende Personen miteingebürgert werden, auch wenn sie noch nicht seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben: • Ehepartnerinnen oder Ehepartner • eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner • minderjährige Kinder Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Häufige Fragen
Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Worms?
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Worms erledigen?
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Worms online?
Weitere Behördengänge in Worms:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.