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Fischereischein beantragen in Worms: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Worms bei: Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht — Gebühr laut amtlicher Angabe: 55,00 € / 3,60 € / 4,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Worms

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht

Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3, 67547 Worms

bussgeldstelle@worms.de

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 7.01 Grundstücke und Stadtentwicklung

Marktplatz 2, 67547 Worms

stadtentwicklung@worms.de

Gebühren (amtlich)

unbefristeter Fischereischein 55,00 € Abgabe Jugendfischerei 3,60 € Gästefischereischein 4,00 € Besucherfischereischein 6,20 € Sonderfischereischein 12,20 € Prüfungsgebühr 50,00 €

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Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung • Passbild • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen. Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers. Verpachtung von Fischereigewässern Fischereischein Aktuelles: Für die Verlängerung des Fischereischeines ist KEIN vorheriger Antrag notwendig. Bitte schicken Sie uns KEINE Unterlagen vorab zu. Nach Terminvereinbarung erfolgt die Verlängerung direkt bei uns. NUR EC-Kartenzahlung möglich! Terminvergabe: hier Termin online reservieren Allgemein Der Stadtverwaltung Worms obliegt als Untere Fischereibehörde die Erteilung der Fischereischeine sowie die Durchführung der Fischereiprüfung. Zur Ausübung der Fischerei ist die Ablegung der Fischereiprüfung und ein gültiger Fischereischein erforderlich. Die Verlängerung des Fischereischeines ist unbefristet gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet. Verkaufsstellen für Fischereierlaubnisscheine (Rhein) können auf der Internetseite der SGD Süd nachgeschaut werden. Rechtliche Grundlagen Die gesetzlichen Bestimmungen zum Fischereischein und der Fischereiprüfung richten sich nach dem Landesfischereigesetz (LFischG) und der Landesfischereiordnung (FischGDV RP). Neubeantragung: Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines • Nachweis über die Ablegung einer Fischereiprüfung durch ein Prüfungszeugnis (ausländische Prüfungszeugnisse sind ins deutsche zu übersetzen) • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms • aktuelles Passbild des Antragstellenden • Personalausweis (zur Vorlage) • Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung absolviert werden.

So läuft es ab

Sie müssen einen Antrag stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Gut zu wissen

Fischereischein beantragen

Wie stehen die Gebühren in Worms im Vergleich?

Worms55,00 € / 3,60 € / 4,00 € / 6,20 €
Rheinland-Pfalz2,60 € – 55,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Worms?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): unbefristeter Fischereischein 55,00 € Abgabe Jugendfischerei 3,60 € Gästefischereischein 4,00 € Besucherfischereischein 6,20 € Sonderfischereischein 12,20 € Prüfungsgebühr 50,00 €
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Worms erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht, Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3, 67547 Worms. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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