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Baugenehmigung beantragen in Willich: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Willich bei: Vorprüfung/Servicestelle. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Willich

Vorprüfung/Servicestelle

Teamkoordination tech. Bauaufsicht

Technische Bauaufsicht

Gebühren (amtlich)

• (Vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren: §§ 64, 65 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018 • § 74 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) • Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)

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Benötigte Unterlagen

Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen – Bauvorlagen genannt – finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) aufgeführt. In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.

Voraussetzungen

Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein. Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

So läuft es ab

Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein. Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Halten Sie die hierbei gesetzte Frist um die Unterlagen zu ergänzen nicht ein, so gilt der Antrag als zurückgenommen und es fallen Bearbeitungsgebühren an. Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen. (Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist der Prüfumfang reduziert.) Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit: - Die Baugenehmigung wird erteilt, - nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder - der Bauantrag wird abgelehnt. Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, nachdem Ihnen die Baugenehmigung vorliegt. Wenn Sie den Bauantrag per Mail senden wollen, nutzen Sie bitte den Postkorb bauenundwohnen@stadt-willich.de und hängen Sie die Anlagen maximal im Format A3 an (sollte dies nicht zweckmäßig sein, sind die Anlagen in Papierform vorzulegen) Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen in fünffacher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Willich ein. Die erforderlichen Unterlagen gemäß § 10 BauPrüfVO finden Sie in der Rubrik "notwendige Unterlagen". Soweit für die Beurteilung über die Erteilung einer Baugenehmigung weitere Unterlagen erforderlich sind, werden diese Unterlagen von der Bauaufsichtsbehörde nachgefordert. Der Bauantrag muss von einem/einer Entwurfsverfasser:in mit einer Bauvorlageberechtigung (z.B.

Bearbeitungsdauer

• 3 Monate (nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Vorlage aller notwendigen Ämterbeteiligungen, vgl. weiterführende Informationen)

Gut zu wissen

Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen großen Sonderbau (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) wird die Baugenehmigung im „normalen“ Baugenehmigungsverfahren erteilt. Für kleine Sonderbauten und sonstige genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird die Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens erteilt. Beantragen können Sie die Baugenehmigung, indem Sie einen Bauantrag zusammen mit den dazugehörigen erforderlichen Unterlagen einreichen. Zuständig für die Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Entscheidung ist gebührenpflichtig. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben. Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden. Das "umfassende" Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von sogenannten großen Sonderbauten durchgeführt.

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Willich?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • (Vereinfachtes) Baugenehmigungsverfahren: §§ 64, 65 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018 • § 74 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 – BauO NRW 2018) • Allgemeine … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Willich erledigen?
Zuständig ist: Vorprüfung/Servicestelle. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Baugenehmigung beantragen“ in Willich online?
Für Willich ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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