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Wohngeld beantragen in Willich: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Willich bei: Soziale Grundversorgung. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Willich

Soziale Grundversorgung

Benötigte Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Bitte teilen Sie der Behörde folgende Änderungen mit: • wenn sich die Miete/Belastung um mehr als 15 % verringert oder um mehr als 10 % erhöht • wenn sich das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 % erhöht oder um mehr als 10 % verringert • wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert (z.B. Tod oder Auszug eines Haushaltsmitglieds) oder erhöht (z.B. Zuzug) • wenn Sie umziehen • wenn Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Transferleistungen bezieht (z.B. Bürgergeld)

So läuft es ab

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag. Bitte teilen Sie Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde alle Änderungen mit. Die Wohngeldbehörde prüft sodann, ob die Änderung zu einer Verringerung, Erhöhung zu einem Wegfall des Wohngeldanspruchs führt. Die Wohngeldbehörde wird Sie über das Ergebnis informieren und eventuell überzahltes Wohngeld zurückfordern oder mit den laufenden Leistungen aufrechnen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld stellen Sie ebenfalls bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Es werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Gut zu wissen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds im Laufe des Bewilligungszeitraums verringern, oder der Wohngeldanspruch kann vollständig wegfallen. Sie haben eine Mitteilungspflicht, wenn sich unter anderem Änderungen hinsichtlich Einkommen der Haushaltsmitglieder, Ihrer Miete/Belastung oder der Haushaltsmitglieder ergeben. Diese Veränderungen können auch zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur bei Einreichung eines Erhöhungsantrags. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist nicht möglich.

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Willich erledigen?
Zuständig ist: Soziale Grundversorgung. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Willich online?
Für Willich ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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