Namensänderung beantragen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Namensänderungen · Stuttgart
Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart
Gebühren (amtlich)
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der örtlich zuständigen Kommune.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Reisepass, Personalausweis) • Nachweis über den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (zum Beispiel Personalausweis, Meldebescheinigung) • beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister der antragstellenden Person und aller Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll • beglaubigte Kopie aus dem Eheregister, wenn die antragstellende Person verheiratet war oder ist • Führungszeugnis bei Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind • Erklärung darüber, ob die antragstellende Person schon einmal einen Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt hat Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzlich angeben: • die Verwaltungsbehörde, bei der der frühere Antrag gestellt wurde und • die von der Behörde getroffene Entscheidung Hinweis: In bestimmten Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle hierüber zu informieren. Hinweis: Beruht die Antragsberechtigung auf einem besonderen Status (zum Beispiel als asylberechtigte Person), müssen Sie diesen mit dem dafür vorgesehenen Dokument nachweisen. Die Behörde kann Einkommensnachweise verlangen, wenn dies für die Gebührenfestsetzung erforderlich ist.
Voraussetzungen
Ihren Familiennamen und Vornamen können Sie nur in Ausnahmefällen ändern lassen. Hinweis: Namensänderungen von Deutschen durch ausländische Stellen sind in Deutschland unwirksam. Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des internationalen Übereinkommens vom 4. September 1958 über die Änderung von Namen und Vornamen vorliegen.
So läuft es ab
Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag. Für die Änderung des Namens einer ganzen Familie genügt ein Antrag, auf dem alle Betroffenen aufgeführt sind. Ein entsprechendes Formular liegt je nach Angebot der zuständigen Stelle aus oder wird zum Download angeboten. Legen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich dar. Die Behörde muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abwägen und entscheiden. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde. Die zuständige Stelle führt daraufhin die erforderlichen Ermittlungen durch. Dabei beteiligt sie bei über 14 Jahre alten Personen verschiedene Stellen, beispielsweise die Polizei. Sie holt Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht und erforderlichenfalls von weiteren Stellen ein. Liegen die Voraussetzungen vor, erhalten Sie ein Dokument über die Namensänderung. Mit dessen Bekanntgabe wird die Namensänderung wirksam. Die Bekanntgabe erfolgt, wenn die zuständige Stelle Ihnen den Bescheid über die Namensänderung zusendet. Hinweis: Ist eine weitere Person beteiligt (zum Beispiel der andere Elternteil bei der Namensänderung eines Kindes nach Scheidung der Eltern), erhalten Sie zunächst nur einen Bescheid über die Namensänderung. Darin wird darauf hingewiesen, dass Sie warten müssen, bis die Namensänderung nicht mehr mit rechtlichen Mitteln angegriffen werden kann. Die Namensänderung wird in diesen Fällen unter folgenden Voraussetzungen wirksam: • Die andere beteiligte Person akzeptiert die Namensänderung oder • die Widerspruchsbehörde beziehungsweise die Gerichte bestätigen sie. Die Namensänderungsbehörde teilt die Namensänderung weiteren Stellen mit.
Gut zu wissen
Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz beantragen
Häufige Fragen
Was kostet „Namensänderung beantragen“ in Stuttgart?
Wo kann ich „Namensänderung beantragen“ in Stuttgart erledigen?
Wann wird eine Namensänderung genehmigt?
Worin unterscheidet sich die Namensänderung nach der Hochzeit von der nach dem NamÄndG?
Wo stelle ich den Antrag auf Namensänderung?
Weitere Behördengänge in Stuttgart:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Namensänderung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.