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Kleinen Waffenschein beantragen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kleinen Waffenschein beantragen erledigen Sie in Stuttgart bei: Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten · Stuttgart — Gebühr laut amtlicher Angabe: 87,00 € / 28,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten · Stuttgart

Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart

0711 21691920

waffenrecht@stuttgart.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins beträgt 87 Euro. Alle drei Jahre wird eine weitere Gebühr für die Regelüberprüfung fällig. Aktuell beträgt diese Gebühr 28 Euro. Die Gebühr für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins und die Gebühr für die alle drei Jahre durchzuführende Regelüberprüfung bezüglich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit werden immer nach der dann aktuell gültigen Gebührenverordnung veranschlagt.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass) • möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind: • Mindestalter: 18 Jahre • Zuverlässigkeit • persönliche Eignung Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Sie beispielsweise nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie • geschäftsunfähig, • alkoholabhängig oder • psychisch krank sind.

So läuft es ab

Sie müssen den Kleinen Waffenschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Manche Behörden bieten das Antragsformular zum Download an. Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein: • Auskunft aus dem Bundeszentralregister • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister • Stellungnahme des Landeskriminalamts • Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums • Stellungnahme des Zollkriminalamtes • Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein • amts- oder fachärztliches oder • ein fachpsychologisches Zeugnis verlangen.

Fristen

Der "Kleine Waffenschein" ist nicht befristet. Auch wenn Sie erlaubnisfreie Waffen oder Munition besitzen, müssen Sie alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, dass • diese Gegenstände nicht abhanden kommen oder • andere Personen sie nicht unerlaubt an sich nehmen.

Gut zu wissen

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen: • eine Schreckschusswaffe, • eine Reizstoffwaffe oder • eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb • der eigenen Wohnung, • der eigenen Geschäftsräume, • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder • einer Schießstätte. Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren. Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Wie stehen die Gebühren in Stuttgart im Vergleich?

Stuttgart87,00 € / 28,00 €
Baden-Württemberg28,00 € – 112,00 €
Deutschland (8.569 Städte)22,00 € – 207,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Stuttgart?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins beträgt 87 Euro. Alle drei Jahre wird eine weitere Gebühr für die Regelüberprüfung fällig. Aktuell beträgt diese Gebühr 28 Euro. Die Gebühr für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins und die Gebühr für … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten · Stuttgart, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Kleinen Waffenschein beantragen“ in Stuttgart online?
Für Stuttgart ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Waffen darf ich mit dem Kleinen Waffenschein führen?
Nur Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der nach § 8 des Beschussgesetzes zugelassenen Bauart entsprechen und das amtliche Zulassungszeichen tragen – bekannt als PTB-Zeichen. Grundlage ist § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 zum WaffG. Scharfe Schusswaffen sind damit nicht abgedeckt – dafür wäre ein echter Waffenschein nötig.
Brauche ich den Kleinen Waffenschein auch zu Hause oder auf dem eigenen Grundstück?
Nein. Ein „Führen“ liegt nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zum WaffG erst vor, wenn Sie die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausüben. Für den bloßen Besitz einer zugelassenen Schreckschusswaffe in der Wohnung ist der Kleine Waffenschein daher nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen prüft die Behörde?
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzen. Dazu holt die Behörde unter anderem Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und bei der Verfassungsschutzbehörde ein (§ 5 Abs. 5 WaffG). Ein Sachkunde-, Bedürfnis- oder Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Kleinen Waffenschein nicht erforderlich – Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG nimmt § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 ausdrücklich aus.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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