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Kinderfreibetrag eintragen lassen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kinderfreibetrag eintragen lassen erledigen Sie in Stuttgart bei: Finanzamt Stuttgart II.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Finanzamt Stuttgart II

Rotebühlstraße 40, 70178 Stuttgart

"nur mit Terminvereinbarung" (lt. OpenStreetMap)

0711/6673-0 (Zentrale)

Finanzamt Stuttgart I

Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart

0711/6673-0 (Zentrale)

Finanzamt Stuttgart III

Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart

0711/6673-0 (Zentrale)

Finanzamt Stuttgart IV

Seidenstr. 23, 70174 Stuttgart

0711/6673-0 (Zentrale)

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Benötigte Unterlagen

• Bei erstmaligem Antrag nach Geburt des Kindes, das nicht bei Ihnen gemeldet ist: Geburtsurkunde des Kindes • Bei Antrag für ein über 18 Jahre altes Kind: Nachweise zur Erstausbildung

So läuft es ab

• Kinder unter 18 Jahren werden automatisch bei den Steuerklassen I bis IV als ELStAM berücksichtigt, wenn sie in Ihrer Wohnung gemeldet sind. • Soll bei der Geburt eines Kindes, das nicht bei Ihnen gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den ELStAM gebildet werden, müssen Sie dies einmalig beantragen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" und die „Anlage Kind“. • Für Kalenderjahre, in denen Kinder über 18 Jahre alt sind, erhalten Sie nur auf Antrag und wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Kinderfreibeträge als ELStAM gebildet. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" und die „Anlage Kind“.

Gut zu wissen

Während des Kalenderjahres erhalten Sie als Eltern monatlich Kindergeld. Bei der Berechnung der Jahreseinkommensteuer prüft das Finanzamt, ob statt des Kindesgeldes die Freibeträge für Kinder günstiger für Sie sind. Freibeträge für Kinder sind der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Diese Freibeträge werden bei der Berechnung der Lohnsteuer während des Jahres nicht berücksichtigt. Sie wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kinderfreibeträge als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet. Eltern sind wegen der Erziehung, Betreuung und Ausbildung ihrer Kinder mit mehr Herausforderungen konfrontiert als Kinderlose. Sie werden entweder durch Kindergeld oder durch Freibeträge steuerlich entlastet.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kinderfreibetrag eintragen lassen“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Finanzamt Stuttgart II, Rotebühlstraße 40, 70178 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?
Nach der aktuellen Fassung des § 32 Abs. 6 EStG werden je Elternteil für jedes zu berücksichtigende Kind ein Kinderfreibetrag von 3.414 Euro für das sächliche Existenzminimum sowie ein Freibetrag von 1.464 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf vom Einkommen abgezogen. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppeln sich die Beträge, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht.
Muss ich den Kinderfreibetrag extra beantragen?
Für die Einkommensteuer in der Regel nicht: Das Finanzamt führt bei der Veranlagung automatisch die Vergleichsrechnung zwischen Kindergeld und Freibeträgen durch — angesetzt wird, was für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung, § 31 EStG). Einen Antrag beim Finanzamt stellen Sie vor allem dann, wenn Kinder in Ihren ELStAM fehlen, sich Ihre Familiensituation geändert hat oder ein Kinderfreibetragszähler übertragen werden soll.
Kann der Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden?
Ja. § 32 Abs. 6 EStG sieht Übertragungsmöglichkeiten vor: Unter bestimmten Voraussetzungen — etwa wenn nur ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen nachkommt — erhält ein Elternteil die vollen Freibeträge; auch eine Übertragung auf einen Stiefelternteil oder Großelternteil ist möglich. Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt bzw. im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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