Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Stuttgart kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Grundbucheinsichtsstelle der Stadt Stuttgart
Kronenstraße 20, 70173 Stuttgart
Mo-Do 09:00-12:00, 13:30-16:00 · Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
0711 / 216-59601
poststelle.grundbucheinsicht@stuttgart.de
Amtsgericht Böblingen -Grundbuchamt-
Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen
07031/6860-0
Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt • wenn Sie sich vertreten lassen: schriftliche Vollmacht von der Person, die einen Antrag stellen darf
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse. Um eine Abschrift oder einen Ausdruck aus dem Grundbuch zu erhalten, müssen Sie dieses glaubhaft darlegen. Im Zweifel müssen Sie das berechtigte Interesse nachweisen. Zum Beispiel als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks können Sie einen Antrag stellen. Auch als Gläubigerin oder Gläubiger können Sie eine Abschrift beantragen, wenn Sie die Zwangsvollstreckung betreiben wollen.
So läuft es ab
Sie müssen eine Grundbuchabschrift oder einen Grundbuchausdruck beantragen. Dies können Sie persönlich oder schriftlich tun. Die grundbuchführenden Amtsgerichte stellen dafür in ihrem jeweiligen Internetauftritt auch ein Online-Formular zur Verfügung. Sie können sich bei der Antragstellung auch durch eine andere Person vertreten lassen. Wenn diese Person im Grundbuch nicht als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen und damit antragsberechtigt ist, müssen Sie diese bevollmächtigen. Eine Vollmacht können Sie für diesen Einzelfall oder allgemein als Vorsorgevollmacht erteilen. Hinweis: Das Grundbuch wird inzwischen regelmäßig in maschineller Form als automatisierte Datei geführt. In solchen Fällen erhalten Sie • anstelle der Abschrift einen Ausdruck oder einen von Notarin oder Notar erteilten Abdruck • anstelle einer beglaubigten Abschrift einen amtlichen Ausdruck oder einen von Notarin oder Notar erteilten beglaubigten Ausdruck. Wird das Grundbuch maschinell geführt, kann Ihnen jedes Grundbuchamt einen Ausdruck erteilen. Die Übersendung des Grundbuchausdrucks erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel auf dem Postweg und nicht unverschlüsselt über das Internet.
Gut zu wissen
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Sie daraus erhalten: • Ausdruck oder Abdruck, wenn das Grundbuch maschinell geführt wird, • Abschrift, wenn das Grundbuch ausnahmsweise noch in Papier geführt wird.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in Stuttgart erledigen?
Geht „Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht“ in Stuttgart online?
Wer bekommt einen Grundbuchauszug?
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und beglaubigtem Grundbuchauszug?
Erfährt der Eigentümer, wer sein Grundbuch eingesehen hat?
Weitere Behördengänge in Stuttgart:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Grundbuchauszug & Grundbucheinsicht (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.