Führerschein beantragen (Ersterteilung) in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle in Stuttgart
Stadt Stuttgart
Marktplatz 1, 70173 Stuttgart
0711/216-0
post@stuttgart.de
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• Personalausweis oder Reisepass • Führerschein im Scheckkartenformat • Führungszeugnis • Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre) Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von: • einem Augenarzt oder einer Augenärztin • einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin • einer Begutachtungsstelle für Fahreignung • einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung • ärztliche Eignungsbescheinigung Das Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. • leistungspsychologisches Gutachten In dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre • Belastbarkeit • Reaktionsfähigkeit • Orientierungsfähigkeit • Konzentrationsfähigkeit Sie können den Nachweis erbringen durch: • ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder • ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von • Taxen • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen • Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch für das Fahren von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.
So läuft es ab
Der Antrag kann schriftlich oder soweit, dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt werden. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen. Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.
Gut zu wissen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Häufige Fragen
Wo kann ich „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Stuttgart erledigen?
Geht „Führerschein beantragen (Ersterteilung)“ in Stuttgart online?
Ab welchem Alter kann ich den Führerschein machen?
Welche Nachweise sind bundesweit für den Antrag vorgeschrieben?
In welcher Reihenfolge laufen Antrag und Prüfungen ab?
Weitere Behördengänge in Stuttgart:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Führerschein beantragen (Ersterteilung) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.