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Erbschein beantragen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Erbschein beantragen erledigen Sie in Stuttgart bei: Amtsgericht Stuttgart.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Amtsgericht Stuttgart

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

0711/921-0

poststelle@agstuttgart.justiz.bwl.de

Amtsgericht Stuttgart - Bad Cannstatt

Badstraße 23, 70372 Stuttgart

0711/5004-0

Poststelle@AGBadCannstatt.JUSTIZ.BWL.DE

Gebühren (amtlich)

Für die Beurkundung der Versicherung an Eides statt und Erteilung des Erbscheins werden jeweils Gebühren erhoben, die sich im Einzelfall nach dem Wert des Nachlasses richten. Hinweis: Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genaue Höhe der Kosten.

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Benötigte Unterlagen

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen: wenn ein Testament oder Erbvertrag existiert: • Personalausweis oder Reisepass • Originale noch nicht eröffneter privatschriftlicher Testamente • Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert: • Personalausweis oder Reisepass • Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers • Nachweis des Verhältnisses, auf dem das Erbrecht beruht (zum Beispiel bei Verwandten Abschriften aus dem Geburtenregister; Eheregister), soweit diese Nachweise dem Nachlassgericht noch nicht vorliegen Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift vorlegen. Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen verlangen.

Voraussetzungen

Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. Mit dem Erbschein ist amtlich beurkundet, • wer Erbin oder Erbe der verstorbenen Person ist und • welchen Umfang die Erbschaft hat. Haben Sie nicht den gesamten Nachlass geerbt, erhalten Sie einen Teilerbschein über Ihre Erbschaft. Auf Antrag können Sie auch einen gemeinschaftlichen Erbschein erhalten. Sind Sie in einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen als Erbin oder Erbe aufgeführt? Dann ist es häufig ausreichend, wenn Sie eine beglaubigte Abschrift • der Verfügung von Todes wegen und • der Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung von Todes wegen (Eröffnungsprotokoll) als Nachweis Ihres Erbrechts vorlegen.

So läuft es ab

Beantragen Sie den Erbschein bei der zuständigen Stelle. Der Antrag muss enthalten: • genaue Bezeichnung des Erbanspruchs • Ihren Namen • Ihre Anschrift • Ihr Geburtsdatum • Todestag der Erblasserin oder des Erblassers • letzter gewöhnlicher Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit der Erblasserin oder des Erblassers • Mitteilung, ob ein Erbrechtstreit über den Nachlass anhängig ist • Mitteilung, dass die Erbschaft angenommen wurde • Falls Miterbinnen und Miterben Sie vom Erbe ausgeschlossen oder es geschmälert hätten, die aber durch Tod, Ausschlagung, Erbverzicht oder Erbunwürdigkeit weggefallen sind: • Name dieser Personen und • Angabe, in welcher Weise die Personen weggefallen sind Als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe müssen Sie zusätzlich folgende Angaben machen: • Verwandtschaftsverhältnis (z.B. Verwandtschaftsgrad) zur Erblasserin oder zum Erblasser • Höhe Ihres Erbanteils • ob und welche Personen vorhanden sind, die Ihr Erbrecht ausschließen oder schmälern könnten • ob Verfügungen von Todes wegen des Erblassers oder der Erblasserin vorhanden sind Bei gewillkürter Erbfolge müssen Sie zusätzlich alle vorhandenen Verfügungen von Todes wegen vorlegen. Hinweis: Wenn Sie einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, müssen Sie alle Erbinnen und Erben mit Ihren Erbteilen angeben. Zudem müssen Sie nachweisen, dass die Miterbinnen und Miterben die Erbschaft angenommen haben. Neben dem Antrag ist meist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über die Richtigkeit bestimmter Angaben erforderlich. Die Versicherung müssen Sie entweder vor Gericht oder vor einer Notarin oder einem Notar abgeben. Sie können sich bei der Antragstellung vertreten lassen. Ihre Vertretung benötigt eine entsprechende Vollmacht.

Gut zu wissen

Zum Nachweis Ihres Erbrechts brauchen Sie in der Regel einen Erbschein. Mit dem Erbschein ist amtlich beurkundet,

Häufige Fragen

Was kostet „Erbschein beantragen“ in Stuttgart?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Beurkundung der Versicherung an Eides statt und Erteilung des Erbscheins werden jeweils Gebühren erhoben, die sich im Einzelfall nach dem Wert des Nachlasses richten. Hinweis: Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genaue Höhe der … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Erbschein beantragen“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welches Gericht stellt den Erbschein aus?
Zuständig ist das Nachlassgericht: das Amtsgericht (§ 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG), in dessen Bezirk die verstorbene Person im Zeitpunkt ihres Todes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Es erteilt den Erbschein auf Antrag (§ 2353 BGB); die zum Antrag gehörende eidesstattliche Versicherung können Sie vor dem Gericht oder vor einem Notar abgeben (§ 352 Abs. 3 FamFG).
Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein. Beruht die Erbfolge auf einer öffentlichen (notariellen) Verfügung von Todes wegen, genügt gegenüber dem Grundbuchamt in der Regel die Vorlage dieser Verfügung zusammen mit der gerichtlichen Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird in der Praxis dagegen häufig ein Erbschein verlangt.
Wonach richten sich die Kosten für den Erbschein?
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Geschäftswert: dem Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls, abzüglich der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten (§ 40 GNotKG). Je höher der so ermittelte Nettonachlass, desto höher fällt die Gebühr aus — die konkrete Höhe nennt Ihnen das zuständige Nachlassgericht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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