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BAföG beantragen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

BAföG beantragen erledigen Sie in Stuttgart bei: Stadt Stuttgart.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Stadt Stuttgart

Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

0711/216-0

post@stuttgart.de

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

• ausgefüllter Antrag • Bescheinigung der Schule oder Ausbildungsstätte (Formblatt 02) • gegebenenfalls Kopie des • aktuellen Aufenthaltstitels • wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: • Kopie der Meldebescheinigung oder • Kopie des Mietvertrages, wenn vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert • wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe • gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel • Lohnabrechnung vom Nebenjob oder eine Kopie des Werkvertrags, • Waisenrentenbescheid, • Stipendiumsbescheid oder • Riester-Renten-Bescheinigung • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug. • Sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigt, kann der Vordruck "Vereinfachte Vermögensfeststellung" beigefügt werden. • wenn Sie ein Auto haben: • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und • Kraftfahrzeugschein. • Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Stuttgart — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen. Die Förderung BAföG erhalten Sie zur Finanzierung • Ihres Schulbesuchs oder • unter bestimmten Voraussetzungen für ein vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen Ihres Schulbesuchs. Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie neben der finanziellen Bedürftigkeit weitere Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind: • Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an. • Altersgrenze bei Beginn der Ausbildung: Vollendung des 45. Lebensjahres (Ausnahmen sind möglich). Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen. Als Schülerin oder Schüler erhalten Sie die finanzielle Unterstützung in der Regel als Zuschuss. Sie müssen nichts zurückzahlen. Als Schülerinnen und Schüler an Höheren Fachschulen erhalten Sie Förderung in monatlichen Auszahlungsraten zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen. Grundsätzlich können Sie, wenn Sie einen berufsqualifizierenden Abschluss im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Wenn Sie eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt das aber erst ab Klasse 10 und auch nur, wenn Sie nicht zu Hause wohnen können.

So läuft es ab

Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten: • Öffnen Sie die Webseite BAföG Digital und legen Sie sich ein BundID-Nutzerkonto an. • Füllen Sie online mit Hilfe des Antragsassistenten die Formulardatenfelder aus und senden Sie Ihre Daten elektronisch an das zuständige Amt. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten: • Gehen Sie auf die Internetseite BAföG Digital und laden Sie die Antragsformulare (Formblätter) herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung abholen. • Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Am Ende des Antragsformulars müssen Sie Ihren Namen eintragen. • Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. • Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare mit den Nachweisen direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid per Post mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

• Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen: • weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, • Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen können, • Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt, • Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung), • Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder • höhere Fachschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, die nicht nach Landesrecht einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist. • Sie besuchen die Schule in Vollzeit. • Sie sind Deutsche oder Deutscher oder • Sie sind aus dem Ausland und: • besitzen ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis, • sind Unionsbürgerin oder -bürger und als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer oder als selbstständige …

Gut zu wissen

BAföG für einen Schulbesuch beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „BAföG beantragen“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ab wann wird BAföG gezahlt?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird — frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats (§ 15 Abs. 1 BAföG). Für Monate vor der Antragstellung gibt es rückwirkend kein Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet (§ 17 Abs. 1 BAföG). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 2 BAföG). Schüler-BAföG muss dagegen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich BAföG online beantragen?
Ja. Über den Online-Antragsassistenten 'BAföG Digital' (bafoeg-digital.de) stellen Sie den Antrag vollständig digital; alternativ sind Post, Fax oder E-Mail mit ausgefüllten Formblättern möglich. Zuständig bleibt das Amt für Ausbildungsförderung — für Studierende in der Regel beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Wohnsitz der Eltern (§ 45 BAföG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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