Fischereischein beantragen in Oranienburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.
Zuständige Stelle in Oranienburg
Landkreis Oberhavel - Dezernat V - Jugend, Gesundheit und Verbraucherschutz - Fachbereich Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Fachdienst Landwirtschaft, Jagd- und Fischereiwesen - Jagd- und Fischereiwesen · Oranienburg
Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg
03301 601-265
Jagd.Fischerei@oberhavel.de
Gebühren (amtlich)
• Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR • Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR (Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw)
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Antrag auf Fischereischeinerteilung • aktuelles Passbild • Nachweis der Sachkunde (Zeugnis über die Anglerprüfung, Berufsausbildungsnachweis, Diplom etc.) mit Ausnahme des Jugendfischereischeines
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Jugendfischereischeine können nach vollendeten 8. Lebensjahr erteilt werden) Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen • Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten erfolgt ist, • Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung erfolgt ist, • Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze erfolgt ist und kein Bußgeld verhangen wurde
So läuft es ab
• Antragstellung bei der für den Wohnsitz oder den Aufenthalt zuständigen unteren Fischereibehörde • Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises • Zahlung der Gebühr • Erteilung des Dokuments
Gut zu wissen
Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein) durch die zuständige Fischereibehörde. Diese wird erteilt: • für Berufsfischer zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten; • für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten. Fischereischeine für Berufsfischer können Personen erhalten, die • eine abgeschlossene fischereiliche Berufsausbildung nachweisen, • eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben oder • als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen von der Fischereibehörde durchgeführten Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Geltungsbereich der Fischereischeine ist auf diese Gewässer zu begrenzen. Fischereischeine für Angler können Personen erhalten, die eine Anglerprüfung bestanden haben, in der ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und einschlägige Rechtsvorschriften nachgewiesen wurden, Der Fischereischein wird nach einem von der obersten Fischereibehörde bestimmten Muster unbefristet erteilt. Ein Fischereischein ist u.a.
Wie stehen die Gebühren in Oranienburg im Vergleich?
| Oranienburg | 25,00 € / 2,50 € |
| Brandenburg | 2,50 € – 40,00 € |
| Deutschland (8.737 Städte) | 1,00 € – 335,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Oranienburg?
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Oranienburg erledigen?
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Weitere Behördengänge in Oranienburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Fischereischein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.