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Wohnsitz anmelden / ummelden in Oranienburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Oranienburg bei: Stadt Oranienburg - 04 – Dezernat Bürgerdienste - 32 – Ordnungsamt - 32.33 - Bürgeramt.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Oranienburg

Stadt Oranienburg - 04 – Dezernat Bürgerdienste - 32 – Ordnungsamt - 32.33 - Bürgeramt

Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg

03301 600-640

buergeramt@oranienburg.de

Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben • Wohnungsgeberbestätigung Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind: • Personaldokumente aller betroffenen Personen • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung o des nicht verheirateten Partners o von volljährigen Kindern

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.

Fristen

Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Gut zu wissen

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Oranienburg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Oranienburg - 04 – Dezernat Bürgerdienste - 32 – Ordnungsamt - 32.33 - Bürgeramt, Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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