Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch) erledigen Sie in Oldenburg bei: Führerscheinstelle · Oldenburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 26,50 € / 6,30 € / 25,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Führerscheinstelle · Oldenburg

Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-3700

fahrerlaubnisse@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

• 26,50 Euro für die Verwaltungsgebühr Bei der persönlichen Antragstellung gibt es zudem die Möglichkeit eine andere Versandart des neuen EU-Kartenführerscheines zu beantragen. • zuzüglich 6,30 Euro bei der Zusendung direkt nach Hause, oder • zuzüglich 25 Euro bei gewünschter Expresslieferung Die Gebühren sind bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten zu entrichten. Diese Möglichkeiten bestehen bei der Online-Beantragung nicht. Hier muss der EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle abgeholt werden, da der alte Führerschein entwertet werden muss. Bei der persönlichen Antragstellung erfolgt die Entwertung bei Antragstellung.

Ihre Umtausch-Frist läuft vielleicht schon!

Mehrere Stichtage sind bereits abgelaufen. Prüfen Sie in 10 Sekunden, bis wann SIE Ihren Führerschein tauschen müssen.

Frist jetzt prüfen

Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • alter Führerschein im Original • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

Voraussetzungen

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen. Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen. Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen. Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen: • Vor 1953: 19.01.2033 • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen • 1999 bis 2001: 19.01.2026 • 2002 bis 2004:19.01.2027 • 2005 bis 2007: 19.01.2028 • 2008: 19.01.2029 • 2009: 19.01.2030 • 2010: 19.01.2031 • 2011: 19.01.2032 • 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033 Hinweise: • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen. Allgemeine Informationen Liegt noch der alte Führerschein vor, ist dieser in einen EU-Kartenführerschein unter Einhaltung gesetzlicher Umtauschfristen umzutauschen. Wenn Sie im Besitz eines Führerscheins sind, der vor dem 19.

So läuft es ab

Nicht angegeben Für die Beantragung des Führerscheinumtausches gibt es zwei Möglichkeiten . Sie können entweder vor Ort persönlich einen Antrag stellen oder diesen online einreichen. 1. Persönliche Antragstellung Die Antragstellung erfolgt persönlich bei der Stadt Oldenburg im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, wenn der Hauptwohnsitz in der Stadt Oldenburg liegt. Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich. 2. Online-Beantragung Um einen Weg zur Führerscheinstelle zu sparen, haben wir einen Online-Antragsassistenten aufgesetzt. Mit diesem können Sie den Antrag für den Führerscheinumtausch bequem von zu Hause ausfüllen und einreichen. Sie müssen nur noch den EU-Kartenführerschein nach Abschluss des Antragsverfahrens abholen - die Gebühr wird bereits online bezahlt. Die Antragstellung erfolgt online über das Formular. Nach erfolgter Bezahlung der Verwaltungsgebühren, wird der Antrag automatisch an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Komplett online funktioniert die Antragsstellung leider noch nicht. Für die Herstellung des EU-Kartenführerscheines wird ein biometrisches Passbild und eine Unterschriftsprobe benötigt. Das kann noch nicht online eingereicht werden. Hierfür finden Sie unter „Formulare“ einen Vordruck, auf dem Sie Ihr Passbild einkleben und die Unterschriftsprobe eintragen. Außerdem wird eine Kopie der Vorder- und Rückseite des bisherigen Führerscheins und Ihres Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Karteikartenabschrift (sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadt Oldenburg ausgestellt wurde) benötigt. Diese Unterlagen reichen Sie bitte bei der Stadt Oldenburg im Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro-Nord, Führerscheinstelle, Stiller Weg 10, ein. Sobald der neue Kartenführerschein bei uns eingetroffen ist, erhalten Sie eine Nachricht und können einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben Die Bearbeitungszeit beträgt circa sechs bis acht Wochen. Bei Expresslieferung beträgt die Lieferzeit circa 2 bis 4 Tage. Die Abholung erfolgt bei der Führerscheinstelle.

Gut zu wissen

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Wie stehen die Gebühren in Oldenburg im Vergleich?

Oldenburg26,50 € / 6,30 € / 25,00 €
Niedersachsen6,30 € – 45,00 €
Deutschland (9.314 Städte)1,00 € – 55,05 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Bis wann müssen Sie umtauschen? Frist-Rechner

Wann wurde Ihr Führerschein ausgestellt?

Fristen nach § 24a Abs. 2 FeV i. V. m. Anlage 8e (Normtext abgerufen 08.07.2026, FeV zuletzt geändert 12.05.2026). Sonderregel: Vor 1953 Geborene müssen unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19.01.2033 umtauschen. Spätestens am 19.01.2033 müssen alle Führerscheine dem EU-Format entsprechen (Richtlinie 2006/126/EG).

Häufige Fragen

Was kostet „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • 26,50 Euro für die Verwaltungsgebühr Bei der persönlichen Antragstellung gibt es zudem die Möglichkeit eine andere Versandart des neuen EU-Kartenführerscheines zu beantragen. • zuzüglich 6,30 Euro bei der Zusendung direkt nach Hause, oder • zuzüglich 25 … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Führerscheinstelle · Oldenburg, Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Führerschein umtauschen (Pflichtumtausch)“ in Oldenburg online?
Ja — Oldenburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Die Fristen sind gestaffelt: Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) galt die Staffelung nach Geburtsjahr — diese Fristen sind inzwischen alle abgelaufen (zuletzt der 19. Januar 2025 für die Geburtsjahre ab 1971), der Umtausch sollte umgehend nachgeholt werden. Kartenführerscheine (ausgestellt 1999 bis 18.01.2013) sind nach Ausstellungsjahr gestaffelt umzutauschen: Auch die Frist für die Ausstellungsjahre 1999–2001 (19. Januar 2026) ist bereits abgelaufen. Es folgen die Ausstellungsjahre 2002–2004 (Frist 19. Januar 2027), 2005–2007 (19. Januar 2028), 2008 (19. Januar 2029), 2009 (19. Januar 2030), 2010 (19. Januar 2031), 2011 (19. Januar 2032) sowie 2012 bis 18.01.2013 (19. Januar 2033). Wer vor 1953 geboren wurde, muss laut Bundesverkehrsministerium erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen — unabhängig vom Ausstellungsjahr. Spätestens am 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine durch den EU-Kartenführerschein ersetzt sein (Grundlage: EU-Richtlinie 2006/126/EG).
Muss ich beim Pflichtumtausch eine neue Prüfung ablegen?
Nein. Es handelt sich laut Bundesverkehrsministerium um einen rein verwaltungstechnischen Dokumententausch — Ihre Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, bleibt unverändert bestehen. Weder eine theoretische oder praktische Prüfung noch eine ärztliche Untersuchung sind mit dem Umtausch verbunden. Der neue Kartenführerschein ist als Dokument 15 Jahre gültig (§ 24a FeV), danach wird nur das Dokument erneut getauscht.
Was passiert, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Der alte Führerschein verliert mit Ablauf der Frist seine Gültigkeit als Nachweisdokument. Wer bei einer Verkehrskontrolle noch mit dem abgelaufenen Dokument angetroffen wird, muss laut Bundesverkehrsministerium mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht — holen Sie den Umtausch bei Ihrer Führerscheinstelle einfach schnellstmöglich nach.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns