Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Reisepass beantragen in Oldenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Reisepass beantragen erledigen Sie in Oldenburg bei: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg — Gebühr: 37,50 € (unter 24) / 70,00 € (ab 24), Zuschläge z. B. Express +32 € — bundesweit einheitlich (§ 27 PassV). Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Oldenburg

Bürgerbüro Mitte · Oldenburg

Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-4444

buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

Bürgerbüro Nord · Oldenburg

Stiller Weg 10, 26121 Oldenburg (Oldenburg)

0441 235-4444

buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

Gebühren (amtlich)

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. • 37,50 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren • 70 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren Bei Bedarf zuzüglich: • 32 Euro, für Expresslieferung • 22 Euro, für 48-Seiten-Reisepass Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten. Hinweis: Eine Gebührenermäßigung ist nicht vorgesehen.

Benötigte Unterlagen

• biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf) • • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein • bisheriger Reisepass • gegebenenfalls amtlicher Nachweis über die Änderung

Voraussetzungen

• Wenn Sie einen Reisepass benötigen, müssen Sie einen neuen beantragen, wenn sich mindestens eine der folgenden Daten ändert: • Vorname • Geburtsname • Familienname • Angaben zum Geburtsdatum • Angaben zum Geburtsort • Geschlecht • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise • einer Strafverfolgung, • einer Strafvollstreckung oder • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

So läuft es ab

Einen Reisepass müssen Sie persönlich bei Ihrem Bürgeramt beantragen: • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. • Aus wichtigen Gründen können Sie den Antrag auch • in einer anderen Gemeinde oder • in einer deutschen Auslandsvertretung stellen. • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben. • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend. • Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen. • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben. • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können. • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen. • Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen. Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eine Unterschrift abgegeben werden muss. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen. Wenn Sie Ihr Passbild gerne vor Ort erstellen lassen möchten, dann bitten wir Sie 15 Minuten vor Ihrem Termin zu erscheinen.

Bearbeitungsdauer

Sechs Wochen. • Bei Expressbestellung kann der Reisepass frühestens nach vier Werktagen abgeholt werden.

Fristen

nicht angegeben Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich: • als Express-Pass » , wenn er kurzfristig benötigt wird. • als 48-Seiten-Pass » , wenn er für Vielreisende benötigt wird.

Gut zu wissen

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Wenn Sie einen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen. Sie benötigen bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass: • Familienname • Geburtsname • Vorname • Angaben zum Geburtsdatum • Angaben zum Geburtsort • Geschlechtsangabe • Auch wenn Sie auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen sind, benötigen Sie einen neuen Reisepass. Vorgehen bei Wohnortwechsel In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern Ihren Reisepass nur ändern lassen. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. Allgemeine Informationen Gesamtthemenübersicht Reisepass Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass beantragt werden: • Vorname • Geburtsdatum • Geburtsort

Wie stehen die Gebühren in Oldenburg im Vergleich?

Oldenburg37,50 € / 70,00 € / 32,00 € / 22,00 €
Niedersachsen6,00 € – 124,00 €
Deutschland (10.078 Städte)1,50 € – 124,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Ausweis-Gebühren-Rechner: Was kostet Ihr Fall?

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Reisepass beantragen“ in Oldenburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gebühren (ohne Zuschläge) verdoppeln sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • die Ausstellung nicht bei der … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Reisepass beantragen“ in Oldenburg erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro Mitte · Oldenburg, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldenburg). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Reisepass beantragen“ in Oldenburg online?
Ja — Oldenburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für jedes Kind einen eigenen Reisepass?
Ja. Seit 2012 benötigt jedes Kind ein eigenes Reisedokument; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht mehr möglich.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns