Fischereischein beantragen in Münster: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Münster
Bürgerbüro Handorf in der Bezirksverwaltung Ost · Münster
Vennemannstraße 5, 48157 Münster
Mo-Mi 08:00-12:00, Di, Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+492514923333
buergerbuero-ost@stadt-muenster.de
Bürgerbüro Kinderhaus in der Bezirksverwaltung Nord · Münster
Idenbrockplatz 8, 48159 Münster
Mo-Fr 09:00-17:00 (lt. OpenStreetMap)
+492514923333
buergerbuero-nord@stadt-muenster.de
Bürgerbüro Roxel in der Bezirksverwaltung West · Münster
Pantaleonplatz 7, 48161 Münster
Mo-Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+492514923333
buergerbuero-west@stadt-muenster.de
Beratung Bürgerbüro Mitte im Servicezentrum Stadthaus 1 · Münster
Heinrich-Brüning-Straße 7, 48143 Münster
+492514923333
buergerbuero-mitte@stadt-muenster.de
Gebühren (amtlich)
1. Online-Antrag (Landesdienst) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Gesamtgebühr: 18 Euro 2. Antrag bei der Gemeinde (örtlich zuständig) • Verwaltungsgebühr des Landes: 18 Euro • Bearbeitungsgebühr der Gemeinde: 12 Euro Gesamtgebühr: 30 Euro
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Bei Onlinebeantragung: • Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) • Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026 Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Gemeinde • Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis • Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen
Voraussetzungen
• Mindestalter 12 Jahre • ständiger Wohnsitz im Land Nordrhein-Westfalen • eine in NRW anerkannte und bestandene Fischerprüfung Ausnahmen gibt es unter anderem für im Bereich der Fischerei ausgebildete Personen (siehe vollständige Aufzählung in § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz) Für einen Fischereischein benötigen Sie eine bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis. Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen: • wer nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist und die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse nachweist, • wer auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich oder beruflich ausgebildet ist oder beruflich ausgebildet wird, • wem im Zeitraum vom 1. Januar 1970 bis 31.12.1972 ein Fischereischein erteilt worden ist, • wer vor dem 1. Januar 1973 eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat, • wer in der ehemaligen DDR, die vom dortigen Anglerverband anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben hat, • wer Inhaberin oder Inhaber eines Diplomatenausweises des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ist. Sie müssen mindestens 14 Jahre als sein. Ihr alleiniger oder Hauptwohnsitz liegt in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen. Gültige Fischerprüfungszeugnisse anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt, wenn Sie zum Prüfungszeitpunkt nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet waren. Wenn Sie nicht oder weniger als ein Jahr in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen, beispielsweise durch einen ausländischen Fischereischein.
So läuft es ab
Sie können den Fischereischein entweder über einen Onlinedienst beim Land NRW oder bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde beantragen. Örtlich zuständig ist für NRW-Bürgerinnen und -Bürger die Gemeinde, in welcher der ständige Wohnsitz liegt. Hat die antragstellende Person keinen ständigen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, ist die Gemeinde zuständig, auf deren Gebiet sie die Fischerei ausüben will. Im Falle der Onlinedienstnutzung ist ein Nutzeraccount bei einer anerkannten digitalen Identitätsplattform (z.B. BundID für NRW-Bürgerinnen und -Bürger) notwendig. Zur Nutzung des Onlinedienstes ist ein eID-Login in der digitalen Identitätsplattform notwendig (Es besteht eine Notwendigkeit für einen Login mittels Online-Personalausweis). Bitte achten Sie bei der Onlinedienstnutzung darauf, dass Sie für das Land Nordrhein-Westfalen die Auswahl getroffen haben. Achten Sie bitte zudem darauf, Ihre personenbezogenen Daten fehlerfrei und gemäß den Angaben auf Ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus Ihrem Nutzerkonto der digitalen Identitätsplattform übernommen wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, aktualisieren Sie bitte im Vorfeld der Onlinedienstnutzung Ihre personenbezogenen Daten in der digitalen Identitätsplattform (BundID). Wenn Sie Ihre Prüfung nach dem 1. Juli 2026 abgelegt haben, beantragen Sie Ihren Fischereischein online über die Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie • nach dem 1. Januar 2020 bereits einen Fischereischein bei der Stadt Münster erhalten haben oder • zwischen dem 1. Januar 1973 und Ende 2025 Ihre Prüfung erfolgreich bei der Stadt Münster abgelegt haben, können Sie den digitalen Fischereischein ohne eine persönliche Vorspräche in einem der Bürgerbüros online bei der Stadt Münster beantragen.
Gut zu wissen
Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausüben möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und diesen beim Angeln oder Fischen mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen auf Lebenszeit erteilt. Gültigkeit erlangt er mit der Entrichtung der Fischereiabgabe für ein oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss grundsätzlich zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden. Bei der Ausübung der Fischerei ist in Nordrhein-Westfalen neben einem Fischereischein auch der Nachweis über die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für das entsprechende Kalenderjahr und ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis und Reisepass) oder Schülerausweis mitzuführen. Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein bereits erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) beantragen. Zuständig ist die Gemeinde, in der die antragstellende Person ihren ständigen Wohnsitz hat. Personen, die ab dem 1.
Wie stehen die Gebühren in Münster im Vergleich?
| Münster | 18,00 € / 12,00 € / 30,00 € |
| Nordrhein-Westfalen | 4,00 € – 50,00 € |
| Deutschland (8.737 Städte) | 1,00 € – 335,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Münster?
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Münster erledigen?
Geht „Fischereischein beantragen“ in Münster online?
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Weitere Behördengänge in Münster:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Fischereischein beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.