Geburtsurkunde beantragen in Münster: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Münster
Standesamt · Münster
Klemensstraße 10, 48143 Münster
Mo-Mi 09:00-16:00 · Do 09:00-18:00 · Fr 09:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)
+492514923401
standesamt@stadt-muenster.de
Standesamt - Beurkundung von Geburten · Münster
Heinrich-Brüning-Straße 7, 48143 Münster
+492514923424
geburten@stadt-muenster.de
Gebühren (amtlich)
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) • und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person • Geschwister mit berechtigtem Interesse • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht, • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft), • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person, • Geschwister mit berechtigtem Interesse. • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
So läuft es ab
Persönliche Antragstellung: • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post oder Telefax: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Online-Beantragung: Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen. Online-Beantragung: Sie können den Antrag online stellen. Persönliche Antragstellung: • Bitte buchen Sie einen Termin • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen.
Gut zu wissen
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille). Eine Geburtsurkunde beweist die Geburt einer Person, Vor- und Familiennamen sowie Angaben zu den Eltern. Sie können sich von dem Standesamt, von dem die Geburt beurkundet wurde, eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Häufige Fragen
Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Münster?
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Münster erledigen?
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Münster online?
Weitere Behördengänge in Münster:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Geburtsurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.