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Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl erledigen Sie in Marburg bei: Fachdienst Kfz-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisse · Marburg. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Marburg

Fachdienst Kfz-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisse · Marburg

Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg-Biedenkopf

06421 4051610

fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de

Team Fahrerlaubnisse · Marburg

Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg-Biedenkopf

06421 405 1611

fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de

Gebühren (amtlich)

Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festlegt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand. Die Kosten für die Zusendung des Kartenführerscheins, seine Expressbestellung oder sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten, sind aber ebenfalls von den Antragstellern zu tragen.

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Benötigte Unterlagen

Bei Namensänderung: • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung, • bisheriger Führerschein • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei). • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde, • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde. • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit: • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei). • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass) • ggf. aktuelle Meldebescheinigung • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

Voraussetzungen

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Die Ausstellung eines neuen Führerscheins ist beispielsweise bei Verlust, Diebstahl, Unleserlichkeit, Namensänderung oder einer Änderung von Auflagen (z. B. Sehhilfe) möglich. Sollten Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins sein, wird im Rahmen der Neuausstellung ein EU-Kartenführerschein ausgestellt. Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit Ist Ihr Führerschein verloren gegangen, gestohlen worden oder unleserlich geworden, können Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Bei Verlust des Führerscheins ist zusätzlich eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheins erforderlich. Diese wird persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen und kann nicht schriftlich oder online abgegeben werden. Bei Diebstahl muss die Diebstahlanzeige der Polizei schriftlich zum Termin mitgebracht werden. Eine Nenneung des Aktenzeichens ist nicht ausreichen. Das benötigen Sie • gültigen Personalausweis oder Reisepass • aktuelles biometrisches Passfoto • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei Namensänderung Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie keinen neuen Führerschein beantragen.

So läuft es ab

• Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen. • Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.

Gut zu wissen

Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust

Häufige Fragen

Was kostet „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Marburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig. Auskünfte zur Gebühren- und Kostenhöhe erteilt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, die diese nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Marburg erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst Kfz-Zulassungsstelle und Fahrerlaubnisse · Marburg, Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg-Biedenkopf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl“ in Marburg online?
Ja — Marburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was muss ich tun, wenn mein Führerschein verloren oder gestohlen wurde?
Nach § 25 Abs. 4 FeV müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde; bei Diebstahl empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. Welche Nachweise Ihre Behörde konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Muss ich für den Ersatzführerschein die Prüfung wiederholen?
Nein. Die Fahrerlaubnis besteht weiter — es wird lediglich das Dokument neu ausgefertigt. Die Behörde vergewissert sich nach § 25 Abs. 4 FeV durch eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und dem Fahreignungsregister, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen; eine erneute theoretische oder praktische Prüfung sieht das Verfahren nicht vor.
Was passiert, wenn ich den alten Führerschein wiederfinde?
Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, müssen Sie ihn nach § 25 Abs. 5 FeV unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abliefern. Zwei parallel im Umlauf befindliche Führerscheindokumente sind nicht vorgesehen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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