Gewerbe anmelden in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Marburg
Fachdienst 32 - Gefahrenabwehr und Gewerbe · Marburg
06421 201-2002
gewerbe@marburg-stadt.de
Gebühren (amtlich)
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand. Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Die Gewerbeanmeldung ist verbunden mit einer Gebühr i.H.v. 36,00 €. Diese setzt sich aus den Gebühren für die Prüfung der Gewerbeanzeige sowie die Ausstellung eines Gewerbescheins zusammen. Die Höhe der Gebühren ergeben sich aus den Ziffern 2131 und 2132 Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (VwKostO-MWVM).
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung) • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug, • Beiblatt Vertretungsberechtigte
Formulare & Anträge (amtlich)
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Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind • natürliche Personen oder • juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG) Anzeigepflichtig sind: • bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende, • bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter • bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen • bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
So läuft es ab
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden. • Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben. • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung. Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen möchten, können Sie zu den unten aufgeführten Sprechzeiten vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Aufenthaltstitel / Reisepass mit Meldebescheinigung mit. Für eine schriftliche Anmeldung, müssen Sie den Formulardruck „GewA 1 – Gewerbeanmeldung“ ausfüllen und unterschreiben. Das Formular kann per E-Mail angefragt werden oder vor Ort im Gewerbeamt abgeholt werden. Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Wenn Sie zur Anmeldung Ihres Gewerbes persönlich vorsprechen, wird Ihnen der Gewerbeschein über die Anmeldung direkt ausgestellt. Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung wird Ihr Antrag innerhalb von 3 Tagen bearbeitet. Die Bescheinigung erhalten Sie anschließend auf postalischem Wege. Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter. Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B.
Bearbeitungsdauer
• Bei persönlicher Vorsprache: sofort • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gut zu wissen
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie: • einen Betrieb neu errichten, • eine Zweigniederlassung neu errichten, • eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten, • einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht, • ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln, • einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung). Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe • Verwaltung eigenen Vermögens Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können. Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen. Allgemeine Informationen Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen.
Wie stehen die Gebühren in Marburg im Vergleich?
| Marburg | 36,00 € |
| Hessen | 7,50 € – 76,50 € |
| Deutschland (9.055 Städte) | 6,00 € – 112,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Gewerbe anmelden“ in Marburg?
Wo kann ich „Gewerbe anmelden“ in Marburg erledigen?
Geht „Gewerbe anmelden“ in Marburg online?
Muss ich ein Kleingewerbe auch anmelden?
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Weitere Behördengänge in Marburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gewerbe anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.