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Fischereischein beantragen in Marburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Marburg bei: Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Marburg

Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg

Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt

06421 201-3636

stadtbuero@marburg-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Verwaltungsgebühr in EUR Fischereiabgabe in EUR Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 7,50 Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein 18,00 27,00 Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein 36,00 50,00

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Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer den Vorgaben der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV) entsprechenden hessischen Fischerprüfung oder anerkannten Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes oder Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischerin oder Fischer oder Nachweis einer bei der für den gehobenen und höheren Staatsforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit Erfolg abgelegten Prüfung in Fischereikunde oder Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei oder Nachweis, dass Sie am 29. Dezember 1990 oder innerhalb der letzten fünf Jahre vor diesem Datum einen gültigen Inland-Fischereischein besessen haben und Sie nach diesem Zeitpunkt bereits einen neuen Fischereischein erteilt bekommen haben • Personalausweis oder Reisepass • ein aktuelles Lichtbild

Voraussetzungen

• Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“) • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).

So läuft es ab

Einen Fischereischein inkl. Verlängerung können Sie bei dem für Sie zuständigen Gemeindevorstand beantragen. Je nach Gemeinde müssen Sie persönlich erscheinen, können den Fischereischein postalisch oder online beantragen: • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins. • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“). • Ihr Gemeindevorstand prüft die Unterlagen. • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.

Gut zu wissen

Wer in Hessen den Fischfang ausüben möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Die zuständige Gemeinde stellt diesen auf Antrag aus oder verlängert ihn. Voraussetzung ist, dass eine hessische bzw. in Hessen anerkannte Fischerprüfung bestanden wurde oder Tatbestände vorliegen, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen. Wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erkennt die oberste Fischereibehörde die staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Bundesländer an [siehe Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 (StAnz. 32/2011 S. 1035)]. Falls Sie nicht das Fischereirecht im jeweiligen Gewässer innehaben, benötigen Sie für das Angeln zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des/der Fischereirechtsinhabers-/in bzw. des/der Fischereipächters/-pächterin des Gewässers. Allgemeine Informationen Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen. Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Marburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Verwaltungsgebühr in EUR Fischereiabgabe in EUR Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein 10,00 7,50 Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein 18,00 27,00 Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein 36,00 50,00
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Marburg erledigen?
Zuständig ist: Fachdienst 34/36 - Stadtbüro · Marburg, Frauenbergstraße 31, 35039 Marburg, Universitätsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Fischereischein beantragen“ in Marburg online?
Ja — Marburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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