Verpflichtungserklärung abgeben in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Leipzig
Abteilung Ausländerbehörde · Leipzig
Prager Straße 128 (B1), 04317 Leipzig
0341 123 3310
abh@leipzig.de
Gebühren (amtlich)
• § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Haftung für Lebensunterhalt • § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) – Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen
Benötigte Unterlagen
• Verpflichtungserklärung (Formular) • Erhebungsbogen (Formular) • Einkommensnachweise (zum Beispiel Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung, Steuerbescheid) • Personalausweis oder Reisepass
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Leipzig — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Gäste * aus bestimmten Ländern benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland ein Visum, das sie beantragen müssen. Dafür ist es in den meisten Fällen notwendig, dass der Gast eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers vorweisen kann. Möchten Sie eine solche Erklärung abgeben, sollten Sie folgende Hinweise beachten: • Mit der Abgabe der Erklärung verpflichten Sie sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen. Dazu zählen auch die Unkosten für eine Unterkunft sowie für die Versorgung im Krankheitsfall oder bei Pflegebedürftigkeit. • Kommt es zu einer zwangsweisen Heimreise Ihres Gastes, so sind Sie auch verpflichtet, die dabei entstehenden Kosten zu tragen. Achtung! Diese Verpflichtung ist grundsätzlich unwiderruflich und gilt für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Einreise des Gastes. Die Verpflichtung gilt innerhalb dieses Zeitraums auch dann weiter, wenn ein Asylantrag des Gastes Erfolg hat oder ein Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt wird. *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
So läuft es ab
Die Verpflichtung, für den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu haften, erklären Sie persönlich gegenüber der Ausländerbehörde (zuständige Stelle). • Füllen Sie die bei der zuständigen Stelle verfügbaren Vordrucke aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. • Suchen Sie diese Stelle während der Sprechzeiten auf (es empfiehlt sich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren). • Nach Prüfung der Unterlagen durch die Behörde unterschreiben Sie das dort vorgehaltene Formular mit der Verpflichtungserklärung. Ihre Unterschrift wird amtlich beglaubigt, das heißt, Sie unterzeichnen die Erklärung im Beisein der oder des Bediensteten. • Sie erhalten die Verpflichtungserklärung im Original. Wichtig! Mit der Verpflichtungserklärung beantragt Ihr Gast in seinem Heimatland ein Visum bei der dortigen deutschen Auslandsvertretung. Bei der Einreise ist die Verpflichtungserklärung mitzuführen. Für den Zeitraum des Besuches muss Ihr Gast krankenversichert sein!
Bearbeitungsdauer
Verpflichtungserklärungen werden in der Regel sofort behandelt, wenn • es sich um touristische Aufenthalte handelt oder • Ihre Einkommensbescheide sofort vorliegen. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich eine Woche, wenn • es sich um geschäftliche Aufenthalte handelt oder • finanzielle Nachweise aus Ihrer selbstständigen Arbeit benötigt werden.
Gut zu wissen
Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste abgeben
Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Leipzig?
Wo kann ich „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Leipzig erledigen?
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ in Leipzig online?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Weitere Behördengänge in Leipzig:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Verpflichtungserklärung abgeben (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.