Geburtsurkunde beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Leipzig
Abteilung Standesamt · Leipzig
Burgplatz 1, 04109 Leipzig
Mo-Do 07:00-18:00 · Fr 07:00-15:00 · Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)
0341 115
standesamt@leipzig.de
Gebühren (amtlich)
• EUR 15,00 Geburtsurkunde/ Beglaubigte Anschrift aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar) • EUR 7,00 bei gleichzeitiger Beantragung ab dem 2. Exemplar des gleichen Formates • kostenfrei bei Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung (Nachweis muss erbracht werden) • Nachnahmegebühr • eventuelle Suchgebühren, wenn bei der Anforderung keine genauen Angaben gemacht werden können
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Personalausweis oder Reisepass • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter oder Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis und der eigene Ausweis • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Urkunden können daher nur ausgestellt werden • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie für deren • Ehegatten oder Ehegattin, • Lebenspartner oder Lebenspartnerin (im Sinne des LPartG), • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel), • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tante und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel). Hinweis: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
So läuft es ab
Persönliche Antragstellung • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt. Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass vor. Beantragung per Post • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszustellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare in Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote) . • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und -ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Onlineantrag • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen (siehe –> Onlineantrag) . • Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit dem elektronischen Personalausweis ist erforderlich. • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung.
Fristen
Örtliche Besonderheiten: • Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein. • 110 Jahre Aufbewahrungsfrist im Standesamt. Dann hier zu beantragen im Stadtarchiv.
Gut zu wissen
Antrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 08.09.1976 Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis im Ausland? Einen solchen mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister (internationale Geburtsurkunde) beantragen Sie persönlich, schriftlich oder gegebenenfalls online beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Diese Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben und erfordern keine weitere Beglaubigung oder Übersetzung. Folgende Länder erkennen derzeit mehrsprachige Auszüge untereinander an: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei. Der mehrsprachige Auszug enthält mehrere verschiedene Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch, Kroatisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch). Erkennt die ausländische Stelle, bei der Sie die Geburtsurkunde vorlegen wollen, den mehrsprachigen Auszug nicht an, wird in der Regel eine Beglaubigung und eine Übersetzung verlangt.
Häufige Fragen
Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Leipzig?
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Leipzig erledigen?
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Leipzig online?
Weitere Behördengänge in Leipzig:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Geburtsurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.