Wohngeld beantragen in Leipzig: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.
Zuständige Stelle in Leipzig
Sozialamt - Abteilung Wohngeld · Leipzig
Prager Straße 21, 04103 Leipzig
Di 09:00-12:00,13:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
0341 115
wohngeld@leipzig.de
Benötigte Unterlagen
Ihrem Wohngeldantrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise beilegen, wie zum Beispiel: • Lohn- und Gehaltsabrechnungen • Mietnutzungsvertrag • Mietquittungen Beachten Sie das Hinweisblatt zu den benötigten Unterlagen; die zuständige Stelle wird Sie gegebenenfalls um weitere Angaben, Erklärungen et cetera bitten (ergänzende Vordrucke und Hinweisblatt siehe –> Formulare und weitere Angebote) .
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Leipzig — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Die Empfänger anderer Sozialleistungen (Transferleistungen) sowie die Mitglieder aus deren "Bedarfsgemeinschaft" sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn ihre Unterkunftskosten bei der Berechnung der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt worden sind. Für diese Personen werden die Unterkunftskosten vom jeweiligen Träger der Sozialleistung übernommen. Dies gilt für Empfänger von: • Grundsicherungsgeld (vormals Bürgergeld / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Hilfe zum Lebensunterhalt • ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt • Asylbewerberleistung • Kinder- und Jugendhilfe, wenn im Haushalt ausschließlich Empfänger dieser Leistungen leben • Leistungen des Übergangsgeldes und Verletztengeldes in Höhe des Grundsicherungsgeldes • Zuschüssen zur Unterkunft für Auszubildende und Studenten Wenn Sie nicht zu diesem Personenkreis gehören, hängt der Anspruch auf Wohngeld und dessen Höhe von drei Faktoren ab: • Zahl der Haushaltsmitglieder • Höhe des Gesamteinkommens der Haushaltsmitglieder(Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen der zum Haushalt rechnenden Personen abzüglich bestimmter Frei- und Abzugsbeträge.) • Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung (Beim Mietzuschuss wird die Miete, beim Lastenzuschuss die finanzielle Belastung bezuschusst. Die Kosten müssen vom Wohnungsinhaber selbst, nicht von einem Dritten, aufgebracht werden. Wohngeld wird stets nur für die angemessenen Wohnkosten geleistet. Die Miete oder Belastung ist deshalb nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zuschussfähig.) Hinweis: Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
So läuft es ab
Wohngeld erhalten Sie auf Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder bei Ihrer Wohnortgemeinde. Die Beantragung ist zum Teil bereits online möglich, ansonsten verwenden Sie bitte die vorgeschriebenen Formulare. Diese erhalten Sie auch bei Ihrer Wohnortgemeinde. Für den Zugriff geben Sie oben die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts ein (siehe –> Onlineantrag sowie Formulare und weitere Angebote) . Onlineantrag • Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie ein Konto bei BundID. Eine Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend. • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung. Schriftlicher Antrag • Ortsauswahl: geben Sie oben die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts ein. • Rufen Sie über die Formular-Links die amtlichen Vordrucke ab, die Formulare sind auch elektronisch ausfüllbar. • Reichen Sie die Unterlagen vollständig und unterschrieben per Post oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein. Hinweis: Formlos eingereichte Anträge bestimmen nur den Antragszeitpunkt, einen formellen Antrag müssen Sie dann zum Nachweis der Voraussetzungen für einen Wohngeldbezug noch nachreichen. Mitteilung von Änderungen Veränderungen im laufenden Bewilligungszeitraum, die sich auf die Höhe des Wohngeldes auswirken könnten, müssen Sie als Wohngeldempfänger unverzüglich der zuständigen Wohngeldbehörde mitteilen. Das ist der Fall, wenn • sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert oder erhöht • oder das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt oder sinkt • Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen, auch wenn es ein Umzug im gleichen Haus ist • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sich verringert oder erhöht Solche Veränderungen müssen Sie als Wohngeldempfänger daher unverzüglich der zuständigen Wohngeldbehörde mitteilen. Bewilligungszeitraum und Weiterleistungsanträge • Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt (Bewilligungszeitraum). Auch für die Weitergewährung von …
Gut zu wissen
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Mit dem Wohngeld soll Haushalten geholfen werden, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen. Wohngeld können Mieterhaushalte und Haushalte, die im selbst genutzten Wohneigentum leben, auf Antrag erhalten. Den Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum tragen Bund und Land gemeinsam. Ob ein Haushalt Wohngeld in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder • Höhe des Gesamteinkommens • Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung Wohngeld wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt. Mietzuschuss • Mieter * • Untermieter • Nutzungsberechtigter von Wohnraum • Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus *) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion Lastenzuschuss • Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Daneben können Bewohner eines Senioren- oder Pflegeheimes, die dort dauerhaft untergebracht sind, Wohngeld für Heimbewohner beantragen. Bildungspaket Kinder, die bei der Wohngeldbewilligung als Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden und für die gleichzeitig Kindergeld gezahlt wird, können bei der zuständigen Stelle Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz …
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Leipzig erledigen?
Geht „Wohngeld beantragen“ in Leipzig online?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in Leipzig:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.