Verpflichtungserklärung abgeben: Wo und wie geht das?

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).
Verpflichtungserklärung abgeben in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin
Was kostet Verpflichtungserklärung abgeben?
Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:
Für jede Verpflichtungserklärung muss eine Gebühr bezahlt werden. Die Gebühr beträgt unabhängig von der Anzahl der in einer Verpflichtungserklärung aufgeführten Verpflichtungsnehmer • 29,00 Euro: für die Abgabe der Verpflichtungserklärung für eine volljährige Person oder ein Ehepaar (mit oder ohne Kinder) • 14,50 Euro: wenn die Verpflichtungserklärung nur für eine oder mehrere minderjährige Personen abgegeben wird Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).
Welche Unterlagen brauche ich?
Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:
• Abgabe einer Verpflichtungserklärung (mit vorherigem Quick-Check) ausschließlich online möglich • Am Ende des Online-Verfahrens erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus. • Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind: Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben • die letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann reichen Sie bitte die letzte Nettoverdienstbescheinigung ein und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach. • Bei Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) zusätzlich: Arbeitsvertrag • Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben • letzter Steuerbescheid (bei Antragstellung bis zum 30.06. der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, bei Antragstellung ab dem 01.07. der Steuerbescheid vom letzten Jahr) oder • eine Bescheinigung über das ungefähre aktuelle Netto-Einkommen der letzten drei Monate. Die Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage), muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung im Steuerrecht erstellt sein. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend. • Wenn Sie Rente beziehen: Bescheid über Ihre Altersrente • Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen: Festsetzungsbescheid • Sie können Verpflichtungserklärungen für kurzfristige Aufenthalte (Schengen Visa) abgeben. • Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) können nur mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ ausgestellt werden. Eine Verpflichtungserklärung mit diesem Hinweis reicht nicht aus, um die Sicherung des Lebensunterhalts für den Verpflichtungsnehmer bei einer Behörde, z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung, zu belegen. • Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben: Nachweise über Ihr Sparguthaben Sie können Verpflichtungserklärungen für kurzfristige Aufenthalte (Schengen Visa) abgeben. • Es können nur Spar- oder Festgeldkonten bei deutschen Geldinstituten berücksichtigt werden, keine Aktien, Fonds, sonstige Wertpapiere oder spekulative Anlagen. • Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) können nur mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ ausgestellt werden. Eine Verpflichtungserklärung mit diesem Hinweis reicht nicht aus, um die Sicherung des Lebensunterhalts für den Verpflichtungsnehmer bei einer Behörde, z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung, zu belegen. • Krankenversicherung Nachweis über die Beitragshöhe • der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder • der bestehenden privaten Krankenversicherung • Ihr Personalausweis oder Pass • Passkopie der Person, die das Visum beantragt • Nachweis über Ihren Online-Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bringen Sie bitte das PDF zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone). • Terminbestätigung Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).
Wie lange dauert es?
Nach Prüfung Ihres vollständigen digitalen Antrages wird Ihnen ein Termin mitgeteilt. Dies kann zwischen drei bis sechs Wochen dauern. Die Verpflichtungserklärung wird bei der Vorsprache im Termin ausgestellt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.
Verpflichtungserklärung abgeben: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt
Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.
| Stadt | Gebühren (amtlich) | Online | Stand |
|---|---|---|---|
| Berlin (Berlin) | 29,00 € / 14,50 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Hamburg (Hamburg) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| München (Bayern) | — | — | 08.07.2026 |
| Köln (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Frankfurt am Main (Hessen) | 29,00 € | — | 08.07.2026 |
| Stuttgart (Baden-Württemberg) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Leipzig (Sachsen) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Essen (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € / 1,80 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Dresden (Sachsen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Hannover (Niedersachsen) | 29,00 € / 6,00 € / 3,45 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Nürnberg (Bayern) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Bochum (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | — | 08.07.2026 |
| Mannheim (Baden-Württemberg) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Karlsruhe (Baden-Württemberg) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Augsburg (Bayern) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Wiesbaden (Hessen) | 29,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Aachen (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | — | 08.07.2026 |
| Braunschweig (Niedersachsen) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Chemnitz (Sachsen) | 29,00 € | — | 08.07.2026 |
| Kiel (Schleswig-Holstein) | 29,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt) | 29,00 € | — | 08.07.2026 |
| Magdeburg (Sachsen-Anhalt) | 29,00 € | — | 08.07.2026 |
| Krefeld (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mainz (Rheinland-Pfalz) | 29,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Lübeck (Schleswig-Holstein) | 29,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Erfurt (Thüringen) | siehe Details | — | 08.07.2026 |
| Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) | 29,00 € / 8,45 € | — | 08.07.2026 |
| Kassel (Hessen) | 29,00 € / 100,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Hagen (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Potsdam (Brandenburg) | 29,00 € / 8,45 € / 5,99 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz) | 29,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Leverkusen (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | — | 08.07.2026 |
| Oldenburg (Niedersachsen) | 29,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Darmstadt (Hessen) | 29,00 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Heidelberg (Baden-Württemberg) | siehe Details | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Solingen (Nordrhein-Westfalen) | 29,00 € / 8,45 € | Online-Dienst | 08.07.2026 |
| Regensburg (Bayern) | — | Online-Dienst | 08.07.2026 |
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Häufige Fragen
Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“?
Welches Amt ist zuständig?
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ online?
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Wird meine Bonität geprüft?
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Jonathan Berrar
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.