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Verpflichtungserklärung abgeben: Wo und wie geht das?

Reisepass und Dokumentenmappe auf dem Schalter eines Bürgeramts
Symbolbild · KI-generiert
Eine Verpflichtungserklärung für ein Besuchsvisum geben Sie in der Regel bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort ab — die Behörde prüft dabei Ihre Bonität, beglaubigt Ihre Unterschrift und nutzt einen fälschungssicheren Vordruck. Damit verpflichten Sie sich, für den Lebensunterhalt Ihres Gastes aufzukommen, wenn dieser den Aufenthalt nicht selbst finanzieren kann (§ 68 AufenthG). Unterlagen, Gebühren und die zuständige Stelle für Ihre Stadt finden Sie hier — direkt aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder (PVOG). Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 1,80 € und 100,00 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 8735 Städte, davon 4868 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Verpflichtungserklärung abgeben in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Was kostet Verpflichtungserklärung abgeben?

Amtliche Angabe (Berlin, Stand 08.07.2026) — Sätze anderer Länder können abweichen, siehe Städte-Tabelle:

Für jede Verpflichtungserklärung muss eine Gebühr bezahlt werden. Die Gebühr beträgt unabhängig von der Anzahl der in einer Verpflichtungserklärung aufgeführten Verpflichtungsnehmer • 29,00 Euro: für die Abgabe der Verpflichtungserklärung für eine volljährige Person oder ein Ehepaar (mit oder ohne Kinder) • 14,50 Euro: wenn die Verpflichtungserklärung nur für eine oder mehrere minderjährige Personen abgegeben wird Die Gebühr muss vor dem Absenden des Online-Antrags bezahlt werden (Kreditkarte, PayPal).

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Abgabe einer Verpflichtungserklärung (mit vorherigem Quick-Check) ausschließlich online möglich • Am Ende des Online-Verfahrens erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus. • Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind: Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben • die letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann reichen Sie bitte die letzte Nettoverdienstbescheinigung ein und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach. • Bei Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) zusätzlich: Arbeitsvertrag • Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind: Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben • letzter Steuerbescheid (bei Antragstellung bis zum 30.06. der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, bei Antragstellung ab dem 01.07. der Steuerbescheid vom letzten Jahr) oder • eine Bescheinigung über das ungefähre aktuelle Netto-Einkommen der letzten drei Monate. Die Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage), muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt mit einschlägiger Berufserfahrung im Steuerrecht erstellt sein. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend. • Wenn Sie Rente beziehen: Bescheid über Ihre Altersrente • Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen: Festsetzungsbescheid • Sie können Verpflichtungserklärungen für kurzfristige Aufenthalte (Schengen Visa) abgeben. • Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) können nur mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ ausgestellt werden. Eine Verpflichtungserklärung mit diesem Hinweis reicht nicht aus, um die Sicherung des Lebensunterhalts für den Verpflichtungsnehmer bei einer Behörde, z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung, zu belegen. • Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben: Nachweise über Ihr Sparguthaben Sie können Verpflichtungserklärungen für kurzfristige Aufenthalte (Schengen Visa) abgeben. • Es können nur Spar- oder Festgeldkonten bei deutschen Geldinstituten berücksichtigt werden, keine Aktien, Fonds, sonstige Wertpapiere oder spekulative Anlagen. • Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte (nationale Visa) können nur mit dem Hinweis „Bonität nicht nachgewiesen“ ausgestellt werden. Eine Verpflichtungserklärung mit diesem Hinweis reicht nicht aus, um die Sicherung des Lebensunterhalts für den Verpflichtungsnehmer bei einer Behörde, z.B. bei einer deutschen Auslandsvertretung, zu belegen. • Krankenversicherung Nachweis über die Beitragshöhe • der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder • der bestehenden privaten Krankenversicherung • Ihr Personalausweis oder Pass • Passkopie der Person, die das Visum beantragt • Nachweis über Ihren Online-Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung Bei Stellung des Online-Antrags wurde Ihnen ein PDF angezeigt. Bringen Sie bitte das PDF zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone). • Terminbestätigung Sie haben einen Termin per E-Mail erhalten, nachdem Sie Ihren Online-Antrag gestellt haben. Bringen Sie bitte diese Einladung zum Termin mit (als Ausdruck oder in digitaler Form auf dem Smartphone).

Wie lange dauert es?

Nach Prüfung Ihres vollständigen digitalen Antrages wird Ihnen ein Termin mitgeteilt. Dies kann zwischen drei bis sechs Wochen dauern. Die Verpflichtungserklärung wird bei der Vorsprache im Termin ausgestellt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.

Verpflichtungserklärung abgeben: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)29,00 € / 14,50 €Online-Dienst08.07.2026
Hamburg (Hamburg)siehe Details08.07.2026
München (Bayern)08.07.2026
Köln (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €Online-Dienst08.07.2026
Frankfurt am Main (Hessen)29,00 €08.07.2026
Stuttgart (Baden-Württemberg)siehe Details08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 € / 1,80 €Online-Dienst08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)29,00 € / 6,00 € / 3,45 €Online-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Bochum (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €Online-Dienst08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €08.07.2026
Mannheim (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Karlsruhe (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Augsburg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Wiesbaden (Hessen)29,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €Online-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)Online-Dienst08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)29,00 €08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)29,00 €Online-Dienst08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)29,00 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)29,00 €08.07.2026
Krefeld (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €Online-Dienst08.07.2026
Mainz (Rheinland-Pfalz)29,00 €Online-Dienst08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)29,00 €Online-Dienst08.07.2026
Erfurt (Thüringen)siehe Details08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)29,00 € / 8,45 €08.07.2026
Kassel (Hessen)29,00 € / 100,00 €Online-Dienst08.07.2026
Hagen (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €Online-Dienst08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)29,00 € / 8,45 € / 5,99 €Online-Dienst08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)29,00 €Online-Dienst08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)29,00 €Online-Dienst08.07.2026
Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €Online-Dienst08.07.2026
Darmstadt (Hessen)29,00 €Online-Dienst08.07.2026
Heidelberg (Baden-Württemberg)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Solingen (Nordrhein-Westfalen)29,00 € / 8,45 €Online-Dienst08.07.2026
Regensburg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026

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Häufige Fragen

Was kostet „Verpflichtungserklärung abgeben“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 1,80 € und 100,00 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Ausländerbehörde. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Verpflichtungserklärung abgeben“ online?
In 4868 von 8735 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Wofür hafte ich mit einer Verpflichtungserklärung?
Sie erstatten sämtliche öffentlichen Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihres Gastes aufgewendet werden — einschließlich Versorgung mit Wohnraum sowie Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit (§ 68 AufenthG). Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind ausgenommen. Die Haftung ist gesetzlich auf fünf Jahre begrenzt; der Zeitraum beginnt mit der Einreise, die durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde.
Wird meine Bonität geprüft?
Ja. Nach Angaben des Auswärtigen Amts prüft die Ausländerbehörde bei der Unterzeichnung Ihre Bonität, also Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, und beglaubigt Ihre Unterschrift. Die Verpflichtung selbst bedarf der Schriftform (§ 68 AufenthG).
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung für das Visum verwendbar?
Nach Angaben des Auswärtigen Amts sollte die Verpflichtungserklärung bei der Visumerteilung in der Regel nicht älter als sechs Monate sein, weil sich die finanziellen Verhältnisse inzwischen geändert haben können. Planen Sie die Abgabe daher zeitnah zum Visumantrag Ihres Gastes.

Jonathan Berrar

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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