Wohnsitz abmelden in Kamp-Lintfort: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Kamp-Lintfort
Bürgerbüro · Kamp-Lintfort
Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+4928429120
buergerbuero@kamp-lintfort.de
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
So läuft es ab
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei. Die Abmeldung Ihrer Wohnung muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Verlassen der Wohnung angezeigt werden. Es ist möglich, dass die meldepflichtige Person sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Die bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über die abzumeldende Person erteilen zu können.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen, Ihre Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben. Zuständig für Ihre Abmeldung ist die Meldebehörde der Gemeinde, in der Sie bisher mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind. Die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes kann auch bei der für diesen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen. Benötigte Unterlagen • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) von jeder abzumeldenden Person • sofern Sie die Abmeldung nicht persönlich vornehmen können, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) erforderlich
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Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Kamp-Lintfort erledigen?
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Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Weitere Behördengänge in Kamp-Lintfort:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.