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Wohnsitz abmelden in Kamp-Lintfort: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Kamp-Lintfort bei: Bürgerbüro · Kamp-Lintfort. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Kamp-Lintfort

Bürgerbüro · Kamp-Lintfort

Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort

Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+4928429120

buergerbuero@kamp-lintfort.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei. Die Abmeldung Ihrer Wohnung muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Verlassen der Wohnung angezeigt werden. Es ist möglich, dass die meldepflichtige Person sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Die bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über die abzumeldende Person erteilen zu können.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen, Ihre Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben. Zuständig für Ihre Abmeldung ist die Meldebehörde der Gemeinde, in der Sie bisher mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind. Die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes kann auch bei der für diesen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen. Benötigte Unterlagen • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) von jeder abzumeldenden Person • sofern Sie die Abmeldung nicht persönlich vornehmen können, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) erforderlich

Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Kamp-Lintfort erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Kamp-Lintfort online?
Für Kamp-Lintfort ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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