Nebenwohnsitz anmelden in Kamp-Lintfort: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Kamp-Lintfort
Bürgerbüro · Kamp-Lintfort
Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort
Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+4928429120
buergerbuero@kamp-lintfort.de
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wer aus dem Ausland oder aus einer anderen Stadt in das Hoheitsgebiet der Stadt Kamp-Lintfort zuzieht, ist verpflichtet sich binnen zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Unterhalten Sie im Stadtgebiet Kamp-Lintfort mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. In der Regel ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet. Elektronische Wohnsitzanmeldung Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Das ist jetzt auch in Kamp-Lintfort online möglich. Diese Lösung bietet eine bequeme und flexible Alternative zum persönlichen Behördengang und vereinfacht die Formalitäten nach dem Umzug. Alles, was Sie dafür benötigen, ist ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp sowie ein behördliches Nutzerkonto wie die BundID. Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde im Rahmen des „Einer-für-Alle“-Prinzips von der Stadt Hamburg entwickelt und steht mittlerweile auch Verwaltungen in ganz Deutschland zur Verfügung. Der Service wird kontinuierlich erweitert und ist immer mehr Personengruppen zugänglich. Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf www.wohnsitzanmeldung.gov.de . Benötigte Unterlagen • eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde -) von jeder anzumeldenden Person • sofern vorhanden: Heirats- und/oder Geburtsurkunden • sofern Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) erforderlich
So läuft es ab
Die Anmeldung führen Sie im Bürgerbüro der Stadt Kamp-Lintfort durch und kann frühestens ab Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Es ist möglich, dass die meldepflichtige Person sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Die bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über die anzumeldende Person erteilen zu können. Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.
Gut zu wissen
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Häufige Fragen
Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Kamp-Lintfort erledigen?
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Kamp-Lintfort online?
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Weitere Behördengänge in Kamp-Lintfort:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Nebenwohnsitz anmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.