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Nebenwohnsitz anmelden in Kamp-Lintfort: Gebühren, Unterlagen & Termin

Nebenwohnsitz anmelden erledigen Sie in Kamp-Lintfort bei: Bürgerbüro · Kamp-Lintfort. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Kamp-Lintfort

Bürgerbüro · Kamp-Lintfort

Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort

Mo-Fr 08:00-12:30 · Di 14:00-16:00 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+4928429120

buergerbuero@kamp-lintfort.de

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Wer aus dem Ausland oder aus einer anderen Stadt in das Hoheitsgebiet der Stadt Kamp-Lintfort zuzieht, ist verpflichtet sich binnen zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Unterhalten Sie im Stadtgebiet Kamp-Lintfort mehrere Wohnsitze, ist einer davon als Hauptwohnung zu bestimmen. In der Regel ist das die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wohnsitze im Ausland bleiben unbeachtet. Elektronische Wohnsitzanmeldung Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Das ist jetzt auch in Kamp-Lintfort online möglich. Diese Lösung bietet eine bequeme und flexible Alternative zum persönlichen Behördengang und vereinfacht die Formalitäten nach dem Umzug. Alles, was Sie dafür benötigen, ist ein Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp sowie ein behördliches Nutzerkonto wie die BundID. Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde im Rahmen des „Einer-für-Alle“-Prinzips von der Stadt Hamburg entwickelt und steht mittlerweile auch Verwaltungen in ganz Deutschland zur Verfügung. Der Service wird kontinuierlich erweitert und ist immer mehr Personengruppen zugänglich. Weitere Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf www.wohnsitzanmeldung.gov.de . Benötigte Unterlagen • eine ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass - wenn nicht vorhanden: Geburtsurkunde -) von jeder anzumeldenden Person • sofern vorhanden: Heirats- und/oder Geburtsurkunden • sofern Sie die Anmeldung nicht persönlich vornehmen können, ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht (und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) erforderlich

So läuft es ab

Die Anmeldung führen Sie im Bürgerbüro der Stadt Kamp-Lintfort durch und kann frühestens ab Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder des Hauses, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst. Es ist möglich, dass die meldepflichtige Person sich mit einer Vollmacht vertreten lässt. Die bevollmächtigte Person muss jedoch in der Lage sein, alle erforderlichen Auskünfte über die anzumeldende Person erteilen zu können. Hinweis: Sofern Sie im Bürgerbüro Kamp-Lintfort eine Anmeldung vornehmen, kann nicht am selben Tag ein Ausweisdokument beantragt werden. Hierzu ist aufgrund erforderlicher elektronischer Rückmeldungen unter den beteiligten Behörden eine weitere Vorsprache (etwa eine Woche später) erforderlich.

Gut zu wissen

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz

Häufige Fragen

Wo kann ich „Nebenwohnsitz anmelden“ in Kamp-Lintfort erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Nebenwohnsitz anmelden“ in Kamp-Lintfort online?
Für Kamp-Lintfort ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich eine Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Grundsätzlich ja. Nach § 17 Bundesmeldegesetz muss sich anmelden, wer eine Wohnung bezieht – innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug; das gilt auch für eine Nebenwohnung. Eine Ausnahme regelt § 27 Absatz 2 Bundesmeldegesetz: Wer bereits im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wohnen Sie nach Ablauf der sechs Monate weiter dort, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Nebenwohnung?
Nach § 21 Bundesmeldegesetz ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung; jede weitere Wohnung im Inland ist eine Nebenwohnung. Welche Ihrer Wohnungen die Hauptwohnung ist, teilen Sie der Meldebehörde bei der An- oder Abmeldung mit; ändert sich die Hauptwohnung, müssen Sie das der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen mitteilen.
Fällt für den Nebenwohnsitz eine Zweitwohnungssteuer an?
Viele Städte und Gemeinden erheben eine Zweitwohnungssteuer auf Nebenwohnungen – München etwa auf Grundlage seiner Zweitwohnungsteuersatzung. Ob und in welcher Höhe eine solche Steuer anfällt und welche Befreiungen es gibt, ist örtlich unterschiedlich geregelt; erkundigen Sie sich daher direkt bei Ihrer Kommune.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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