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Sterbeurkunde beantragen in Heppenheim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Sterbeurkunde beantragen erledigen Sie in Heppenheim bei: Stadt Heppenheim - Standesamt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 € / 6,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Heppenheim

Stadt Heppenheim - Standesamt

Großer Markt 1, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Mo-Fr 08:00-12:00,13:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)

06252 13-1190

standesamt@stadt.heppenheim.de

Gebühren (amtlich)

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere gleichartige Exemplar je 6,00 Euro

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Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen: • Personalausweis oder Reisepass • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Lebenspartnerschaftsurkunde • bei Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und • den eigenen Ausweis • für andere Personen, wie nähere Verwandte: • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel • Erbschein • Grundbuchauszug

So läuft es ab

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Persönliche Beantragung: • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen. Beantragung per Post, Fax oder E-Mail: • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail. • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten: • Name, Vorname • Geburtsdatum und –ort • Sterbedatum und –ort • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt) • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sie müssen den Antrag auf eine Sterbeurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen. Beantragung online: Bitte nutzen zur Beantragung von Personenstandsurkunden in erster Linie das Online-Portal (ganz unten unter „Anträge / Formulare“) Persönliche Antragstellung: • Suchen Sie das Standesamt auf, das für den Sterbeort zuständig ist. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt (bar oder per EC-Karte) • Antrags- und Auskunftsberechtigung siehe „Voraussetzungen“ Beantragung per E-Mail: • Sollten Sie keinen Zugang zur Online-Beantragung oder keine Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache haben, so senden Sie bitte eine E-Mail an das Standesamt. • Ihre E-Mail sollte folgende Angaben …

Bearbeitungsdauer

• für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Gut zu wissen

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für: • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie • die Nachlassabwicklung • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen. Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Wie stehen die Gebühren in Heppenheim im Vergleich?

Heppenheim12,00 € / 6,00 €
Hessen6,00 € – 47,00 €
Deutschland (9.175 Städte)3,00 € – 80,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Sterbeurkunde beantragen“ in Heppenheim?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat. Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Sterbeurkunde beantragen“ in Heppenheim erledigen?
Zuständig ist: Stadt Heppenheim - Standesamt, Großer Markt 1, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?
Nach § 62 PStG erhalten der Ehegatte oder Lebenspartner sowie Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person die Urkunde ohne weiteren Nachweis. Geschwister müssen ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, alle übrigen Personen ein rechtliches Interesse — etwa für Erbangelegenheiten. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Welches Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus?
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person verstorben ist (§ 28 PStG) — nicht das Standesamt des Wohnorts. Dort wird der Sterbefall beurkundet, und dort beantragen Sie auch die Sterbeurkunde.
Bis wann muss ein Sterbefall dem Standesamt angezeigt werden?
Das Personenstandsgesetz schreibt vor, dass der Tod dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden muss (§ 28 PStG). Erst nach der Beurkundung des Sterbefalls kann die Sterbeurkunde ausgestellt werden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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