Geburtsurkunde beantragen in Heppenheim: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle in Heppenheim
Stadt Heppenheim - Standesamt
Großer Markt 1, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Mo-Fr 08:00-12:00,13:00-16:00 (lt. OpenStreetMap)
06252 13-1190
standesamt@stadt.heppenheim.de
Gebühren (amtlich)
Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.“ Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro)
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Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie), • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie) oder • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. • für andere Personen: • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Anträge können stellen: • Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre): • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht • der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person • Geschwister mit berechtigtem Interesse Weitere Voraussetzungen: • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts). Hinweis: Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen • Antrags- und auskunftsberechtigt sind (Mindestalter 16 Jahre): • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (in manchen Fällen ausschließlich) • Ehegatte/eingetragener Lebenspartner • Vorfahren und Abkömmlinge (Verwandte in gerader Linie, z.B. Kinder und Enkel) • Geschwister unter Vorlage eines berechtigten Interesses • Andere Personen mit Vollmacht oder unter Vorlage eines rechtlichen Interesses Hinweis: Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen
So läuft es ab
Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen. Persönliche Antragstellung: • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt. • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Dazu muss die Person vorlegen: • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen, • Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) • den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person. Beantragung per Post oder Fax: • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten • Name, Vorname • Geburtsdatum und –ort • Name, Vorname der Eltern • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. • Mit Zusendung der Urkunde per Post erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch elektronisch über die Internetseite des Standesamtes stellen. Sie müssen den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei Ihrem zuständigen Standesamt stellen. Beantragung online: Bitte nutzen zur Beantragung von Personenstandsurkunden in erster Linie das Online-Portal (ganz unten unter „Anträge / Formulare“) Persönliche Antragstellung: • Suchen Sie das Standesamt auf, das für Ihren Geburtsort zuständig ist. • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt (bar oder per EC-Karte) • Antrags- und Auskunftsberechtigung siehe „Voraussetzungen“ Beantragung per E-Mail: • Sollten Sie keinen Zugang zur Online-Beantragung oder keine Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache haben, so senden Sie bitte …
Bearbeitungsdauer
• für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 bis 10 Tage
Gut zu wissen
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.
Wie stehen die Gebühren in Heppenheim im Vergleich?
| Heppenheim | 12,00 € / 6,00 € |
| Hessen | 6,00 € – 12,00 € |
| Deutschland (9.785 Städte) | 1,60 € – 110,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Geburtsurkunde beantragen“ in Heppenheim?
Wo kann ich „Geburtsurkunde beantragen“ in Heppenheim erledigen?
Geht „Geburtsurkunde beantragen“ in Heppenheim online?
Weitere Behördengänge in Heppenheim:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Geburtsurkunde beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.