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Wohnberechtigungsschein beantragen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnberechtigungsschein beantragen erledigen Sie in Hannover bei: - Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine · Hannover — Gebühr laut amtlicher Angabe: 40,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine · Hannover

Sallstr. 16, 30171 Hannover

"Nach vorheriger Terminabsprache" (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-46406

wohnraumversorgung@hannover-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein liegt zwischen 18 und 40 EUR. Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Sie können die Gebühr entweder bar nach Terminvereinarung bei unseren Sachbearbeiter*innen entrichten oder den Betrag überweisen. Einzelheiten zum Verfahren und zur Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

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Benötigte Unterlagen

Bei schriftlicher Antragsstellung • Personalausweis bei deutschen Bürgerinnen und Bürgern und Staatsangehörigen aus der Europäischen Gemeinschaft (IDCard) • Reisepass bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, mit einer mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltserlaubnis Außerdem: • Einkommenserklärung von jedem Haushaltsangehörigen der über ein eigenes Einkommen verfügt • Je nachdem welches Einkommen erzielt wird, sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Dies können zum Beispiel sein: • Lohnabrechnungen des Vorjahres • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate • Lohnsteuerjahresbescheinigung des Vorjahres • Einkommensteuerbescheid des Vorjahres Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein: Zum Beispiel: • Ausweis über den Grad einer Behinderung (z.B. für Schwerbehinderte Menschen) • Immatrikulationsbescheinigung (z.B. für Studierende) • BAföGBescheide (für Empfänger/Empfängerinnen von Ausbildungsförderung) • Rentenbescheid (z.B. für Rentner/Rentnerinnen) • Nachweis über Leistungen des Jobcenters (z.B. für Arbeitslose) Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Fallabhängig benötigen die Mitarbeitenden der Verwaltungen noch zusätzliche Unterlagen. Trifft dies zu, wird man sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Hannover — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Deutsche oder EUStaatsangehörigkeit • Andere Staatsangehörigkeit mit einer im Regelfall für mindestens ein Jahr gültigen Aufenthaltsgenehmigung, oder Einzelfallentscheidung • Volljährigkeit (oder Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vormunds) • Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einhaltung der Einkommensgrenze ist vor allem abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und von der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt. Zusätzlich gibt es Frei und Abzugsbeträge, zum Beispiel für Personen mit anerkannter Schwerbehinderung/ anerkanntem Pflegegrad. • Zu den Voraussetzungen gehört, dass Sie sich nicht nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sondern hier Ihren Lebensmittelpunkt haben oder gründen wollen. Der Lebensmittelpunkt ist der Ort, wo Sie sich dauerhaft, willentlich, allein bzw. mit Ihrer Familie niederlassen. Je nach Förderung der Wohnung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Für alle Förderungen gilt unter anderem: • die maßgebliche Einkommensgrenze muss eingehalten werden, • als ausländischer Wohnungssuchender müssen Sie (und Ihre Angehörigen) über eine – mindestens auf ein Jahr befristete - Aufenthaltserlaubnis verfügen. • Die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Größe des Haushaltes und an der jeweiligen Förderung der Wohnung. Einige Bundesländer (auch Niedersachsen) haben die Möglichkeit genutzt, bei der Förderung von neuen Objekten in bestimmten Gebieten höhere Einkommensgrenzen festzulegen.

So läuft es ab

Einen Wohnberechtigungsschein können Sie auf Antrag bekommen: • Falls Sie eine Beratung brauchen, können Sie vor der Antragsstellung ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch bei einem oder einer Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde bekommen. • Zur Beantragung füllen Sie digital oder in Papier das Antragsformular aus und fügen dort die erforderlichen Unterlagen bei. • Ihr Antrag wird durch die Mitarbeitenden Ihrer zuständigen Behörde geprüft. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, Rückfragen zu beantworten. • Nach der Prüfung bekommen Sie eine Rückmeldung, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben oder nicht. Wenn ja, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein ausgehändigt. Wohnen Sie im Stadtgebiet Hannover oder beabsichtigen Sie in eine konkrete Wohnung im Stadtgebiet Hannover zu ziehen, dann können Sie Ihren Antrag bei uns stellen. Wenn Sie einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein erhalten möchten, ohne dass Sie eine bestimmte Wohnung damit beziehen möchten, informieren Sie sich bitte bei Ihrer "Heimatgemeinde" welche Behörde für Sie zuständig ist, wenn sich diese im Land Niedersachsen befindet. Sie können uns Ihren Antrag schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen zusenden oder den Antrag während unserer Sprechzeiten bei uns abgeben. Die dafür erforderlichen Vordrucke können Sie sich unter Anträge & Formulare herunterladen. Alternativ können die Sie Ihren Antrag gern online übermitteln. Nutzen Sie hierfür bitte unser Online-Formular . Auf diesem Weg können auch Unterlagen nachgereicht werden oder Sie können uns eine Nachricht zukommen lassen . Wo gilt ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein? Seit dem 01.01.2010 hat das Land Niedersachsen ein eigenes Wohnraumfördergesetz erlassen und die Einkommensgrenzen neu geregelt. Nähere Informationen zur Einkommensberechnung finden Sie im Antragsformular. Daher können Sie den Wohnberechtigungsschein nur noch für den Bezug von Wohnungen verwenden, die in Niedersachsen liegen.

Gut zu wissen

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde. In Niedersachsen sind hierfür die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden zuständig. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, der Einhaltung der relevanten Einkommensgrenzen und zu der maximal zulässigen Wohnfläche. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung. Die Wohnung, die Sie beziehen möchten, darf die im WBS angegebene maximale Wohnungsgröße nicht überschreiten. Manche Sozialwohnungen sind einem bestimmten Personenkreis vorbehalten. Dies können z.B. Studierende, Senioren (Mindestalter 60 Jahre), Personen mit Behinderungen oder kinderreiche Haushalte (mind. drei Kinder) sein. Wenn Sie zu einem besonderen Personenkreis gehören sollten, wird auch das im Wohnberechtigungsschein angegeben. Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr, d.h. Sie können innerhalb dieser Zeitspanne eine Sozialwohnung beziehen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden.

Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?

Hannover40,00 €
Niedersachsen9,00 € – 40,00 €
Deutschland (8.707 Städte)5,00 € – 50,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein liegt zwischen 18 und 40 EUR. Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine · Hannover, Sallstr. 16, 30171 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnberechtigungsschein beantragen“ in Hannover online?
Für Hannover ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In der Regel ein Jahr: Nach § 27 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) wird der WBS auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt. Nach Ablauf können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig: Beim Bezug einer geförderten Wohnung müssen Sie dem Vermieter Ihre Wohnberechtigung vorher durch Übergabe des Scheins nachweisen.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein?
Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen eigenen Haushalt führen können (§ 27 Abs. 2 WoFG). Erteilt wird der Schein, wenn das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze einhält. Die Landesregierungen dürfen per Rechtsverordnung von den Grenzen des § 9 WoFG abweichen — deshalb unterscheiden sich die Werte je nach Bundesland deutlich.
Brauche ich für jede Sozialwohnung einen WBS?
Ja. Für öffentlich geförderte, belegungsgebundene Wohnungen ist der WBS gesetzlich vorgeschrieben: Der Vermieter darf die Wohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen, der ihm vorher seine Wohnberechtigung durch Übergabe eines Wohnberechtigungsscheins nachweist (§ 27 Abs. 1 WoFG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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