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Untersuchungsberechtigungsschein in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Untersuchungsberechtigungsschein erledigen Sie in Hannover bei: - Bürgeramt Bemerode · Hannover. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Bürgeramt Bemerode · Hannover

Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover

Mo 08:00-18:00 · Di 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-14:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Linden · Hannover

Lindener Marktplatz 1, 30449 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

buergeramt-linden@hannover-stadt.de

- Bürgeramt Podbi-Park · Hannover

Lister Str. 10, 30163 Hannover

Mo, Do 08:00-18:00 · Di, Fr 08:00-14:00 · Mi 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 511 168-32000

Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de

- Bürgeramt Döhren · Hannover

Peiner Str. 9, 30519 Hannover

+49 511 168-32000

buergeramt-doehren@hannover-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist. Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

Voraussetzungen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen. Benötigt werden hierfür: • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen). Allgemeine Informationen Sie beginnen ein Beschäftigungsverhältnis vor Vollendung des 18. Lebensjahres und benötigen für die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein? Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hannover haben, können Sie zur Beantragung eines der Bürgerämter Hannovers aufsuchen. Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

So läuft es ab

nicht angegeben Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins müssen Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich den Empfang des Untersuchungsberechtigungsscheins quittieren.

Gut zu wissen

Untersuchungsberechtigungsschein

Häufige Fragen

Was kostet „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist. Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.
Wo kann ich „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Bürgeramt Bemerode · Hannover, Bemeroder Rathausplatz 1, 30539 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Untersuchungsberechtigungsschein“ in Hannover online?
Ja — Hannover bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer braucht die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Nach § 32 JArbSchG darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate ärztlich untersucht wurde und dem Arbeitgeber die Bescheinigung vorliegt. Ausgenommen sind nur geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigungen mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind.
Ist die Erstuntersuchung mit dem Untersuchungsberechtigungsschein kostenlos?
Ja. Nach § 44 JArbSchG trägt das Land die Kosten der Untersuchungen. Arztpraxen, die am Verfahren teilnehmen, rechnen gegen Vorlage des Untersuchungsberechtigungsscheins direkt ab. Klären Sie vor dem Termin, dass die Praxis über den Schein abrechnet — eine privat gestellte Rechnung erstattet das Land nicht.
Wo bekomme ich den Untersuchungsberechtigungsschein?
Das regelt jedes Bundesland selbst: In vielen Ländern gibt die Meldebehörde bzw. das Bürgeramt am Wohnort des Jugendlichen den Schein aus, in Bayern sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Bringen Sie ein Ausweisdokument mit — die Angaben Ihrer Stadt finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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