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Scheidung einreichen in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Scheidung einreichen erledigen Sie in Hannover bei: Amtsgericht Hannover.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

Amtsgericht Hannover

Volgersweg 1, 30175 Hannover

0511 347-0

agh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Benötigte Unterlagen

• Lichtbildausweis • Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift • gegebenenfalls: • Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift und • Erklärung, ob Sie eine Regelung über Sorgerecht, Unterhalt und Umgang getroffen haben

Voraussetzungen

Eine Ehe kann nur durch eine Richterin oder einen Richter geschieden werden. Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, gilt ein sogenannter Anwaltszwang. Sie dürfen den Scheidungsantrag also nicht selbst beim Familiengericht einreichen, sondern müssen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen

So läuft es ab

Sie beauftragen Ihre Anwältin beziehungsweise Ihren Anwalt, Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. • Das Familiengericht stellt Ihrer Ehepartnerin beziehungsweise Ihrem Ehepartner den Antrag zu. • Das Familiengericht sendet Ihnen Formulare zum Durchführen des Versorgungsausgleichs, also der gerechten Aufteilung von Rentenansprüchen. Dies gilt dann nicht, wenn die Ehe sehr kurz war und weder Sie noch Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner eine Aufteilung der Rentenansprüche beantragt. • Sie senden diese Formulare ausgefüllt und unterschrieben an das Gericht zurück. • Das Gericht setzt einen Scheidungstermin an, also eine mündliche Verhandlung über Ihren Scheidungsantrag. • Sofern die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Familiengericht die Scheidung und entscheidet auch über die Aufteilung der Rentenansprüche.

Gut zu wissen

Antrag zur Scheidung einer Ehe

Häufige Fragen

Wo kann ich „Scheidung einreichen“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: Amtsgericht Hannover, Volgersweg 1, 30175 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?
Ja: Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich vor dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung jedoch ohne eigenen Anwalt zustimmen — bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt daher ein Anwalt.
Wie lange müssen wir getrennt leben?
Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB). Ohne Zustimmung des anderen gilt diese Vermutung erst nach drei Jahren Trennung. Vor Ablauf des Trennungsjahres ist die Scheidung nur bei unzumutbarer Härte möglich (§ 1565 BGB).
Welches Gericht ist für unsere Scheidung zuständig?
Örtlich zuständig ist vorrangig das Familiengericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; ohne Kinder zählt unter anderem der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, wenn ein Ehegatte dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 FamFG). Das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht zeigt diese Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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