Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Hannover
Finanzamt Hannover-Mitte
Lavesallee 10, 30169 Hannover
Mo, Di, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,13:00-17:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 511 167-50
Poststelle@fa-h-mi.niedersachsen.de
Finanzamt Hannover-Nord
Vahrenwalder Straße 206, 30165 Hannover
Mo, Di, Fr 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,13:00-17:00 · Mi geschlossen (lt. OpenStreetMap)
+49 511 6790-0
Poststelle@fa-h-no.niedersachsen.de
Finanzamt Hannover-Land I
Göttinger Chaussee 84 A, 30459 Hannover
+49 511 419-1
Poststelle@fa-h-l1.niedersachsen.de
Finanzamt Hannover-Süd
Göttinger Chaussee 83 B, 30459 Hannover
+49 511 419-0
Poststelle@fa-h-su.niedersachsen.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Soweit für Sie eine Anzeigepflicht besteht (bspw. beim Erwerb von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden), reichen Sie bitte die privatschriftlichen Verträge bzw. Vereinbarungen beim Finanzamt ein. In allen anderen Fällen wird das Finanzamt Sie ggf. auffordern, weitere Unterlagen (bspw. abgeschlossene Bau- oder Generalunternehmerverträge, Nachweise über valutierende Höhe von im Grundbuch eingetragenen Grundschulden) einzureichen.
Voraussetzungen
Verwirklichen Sie einen Rechtsvorgang, der sich auf ein inländisches Grundstück bezieht, unterliegt dieser der Grunderwerbsteuer. Erwerben Sie bspw. durch Kauf ein Grundstück, fällt dafür Grunderwerbsteuer an, sofern der Vorgang nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Aber nicht nur der Kauf von Grundstücken löst Grunderwerbsteuer aus. Auch ein Grundstückstausch, das Meistgebot, die Abtretung von Rechten eines Übereignungsanspruchs, der Erwerb der Verwertungsbefugnis, der mindestens 90%ige Wechsel im Personenstand einer Gesellschaft sowie die Anteilsvereinigung und die Übertragung bzw. Veräußerung bereits vereinigter Anteile an einer Gesellschaft u.a. sind der Grunderwerbsteuer unterliegende Vorgänge. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erwerbsvorgänge von der Grunderwerbsteuer befreit. Erwerben Sie bspw. ein Grundstück von Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner oder von jemandem, mit dem Sie in gerader Linie verwandt sind, ist dieser Erwerb von der Grunderwerbsteuer befreit. Auch der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses oder der Erwerb eines geringwertigen Grundstücks (Kaufpreis unter 2.500 €) sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung. Das ist bei einem Kauf der Kaufpreis. Hinzu kommen können bspw. die Übernahme von Belastungen oder die Gewährung von Wohn-/Nutzungsrechten. Erwerben Sie ein unbebautes Grundstück und schließen Sie neben dem Kaufvertrag einen Bauvertrag über die Errichtung eines Gebäudes auf dem erworbenen Grundstück mit dem Veräußerer oder einem mit diesem personell, wirtschaftlich oder durch Absprachen verbundenen Dritten ab, ist nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig ein sog. einheitliches Vertragswerk im grunderwerbsteuerlichen Sinne gegeben.
So läuft es ab
Haben Sie das Grundstück durch notarielle, gerichtliche oder behördliche Urkunde erworben, zeigt der Notar, das Gericht oder die Behörde diese Grundstücksübertragung unter Beifügung der beglaubigten Ausfertigung der Urkunde beim Finanzamt an. In allen anderen Fällen sind Sie und Ihr Vertragspartner verpflichtet, die Verträge bzw. Vereinbarungen beim Finanzamt anzuzeigen. Das Finanzamt setzt dann die Grunderwerbsteuer mit Steuerbescheid gegen Sie oder Ihren Vertragspartner fest bzw. stellt die Steuerfreiheit fest. Nach vollständiger Zahlung der Grunderwerbsteuer übersendet das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar (im Falle der Steuerfreiheit erfolgt die sofortige Übersendung der Unbedenklichkeitsbescheinigung). Der Notar beantragt im Rahmen seiner notariellen Verpflichtungen Ihre Eintragung als Eigentümer im Grundbuch.
Bearbeitungsdauer
• ab Eingang der Anzeige beim zuständigen Finanzamt in der Regel 3 Monate • abhängig vom Umfang des Erwerbsvorgangs
Gut zu wissen
Bescheid über Grunderwerbsteuer erhalten
Häufige Fragen
Wo kann ich „Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung“ in Hannover erledigen?
Geht „Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung“ in Hannover online?
Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung und wofür brauche ich sie?
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen — Käufer oder Verkäufer?
Weitere Behördengänge in Hannover:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Grunderwerbsteuer: Bescheid & Zahlung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.