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Gewerbe ummelden in Hannover: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Hannover bei: - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse · Hannover — Gebühr laut amtlicher Angabe: 58,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Hannover

- Gewerbemeldungen und -erlaubnisse · Hannover

Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover

+49 511 168-31157

32.23@hannover-stadt.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Die Höhe der Gebühren beträgt 58,00 EUR.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • Auszug aus dem Handelsregister • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer • ggf. Erlaubnisurkunde • ggf. Handwerkskarte • im Vertretungsfall: • Vertretungsvollmacht

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Hannover — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln. Zuständig ist das örtliche Gewerbe- oder Ordnungsamt. Ausgenommen von einer Gewerbeummeldung sind: • Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei) • Freie Berufe • Verwaltung eigenen Vermögens Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ebenfalls ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind. Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender oder der Name der juristischen Person als Gewerbetreibende ändert. Bei einer Änderung der Gewerbetätigkeit ist nicht nur eine Ummeldung im stehenden Gewerbe, sondern auch im Reisegewerbe erforderlich. Vorzunehmen ist die Ummeldung von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertretern: • bei Einzelgewerben vom Gewerbetreibenden selbst, • bei juristischen Personen zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG )von den gesetzlichen Vertretern Bei Personengesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) sind von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern jeweils Gewerbeummeldungen vorzunehmen. Wenn Sie Ihren Betriebssitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe zuerst am bisherigen Standort abmelden und dann am neuen Standort wieder anmelden.

So läuft es ab

Sie könne Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax ummelden. • Wenn die Ummeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular " Gewerbe-Ummeldung" – (GewA 2) ausfüllen und persönlich unterschreiben. • Das Formular "GewA 2" liegt bei der für die Ummeldung zuständigen Stelle aus, beziehungsweise steht auch, je nach Angebot, zum Download zur Verfügung. • Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeummeldung, wenn das Ummeldeformular vollständig ausgefüllt wurde • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter. • Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung .

Fristen

Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

Gut zu wissen

Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Wie stehen die Gebühren in Hannover im Vergleich?

Hannover58,00 €
Niedersachsen12,00 € – 58,00 €
Deutschland (8.949 Städte)8,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Hannover?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Die Höhe der Gebühren beträgt 58,00 EUR.
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Hannover erledigen?
Zuständig ist: - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse · Hannover, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe ummelden“ in Hannover online?
Ja — Hannover bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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